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Kostenersatz „Straßenbeiträge“: Wie Jena seine Ansprüche gegenüber dem Freistaat berechnet (3)

Der Stadthof in Jena Lobeda-Altstadt vor der Baumaßnahme, die Straße ist mit Kopfsteinpflaster ausgelegt. Im Vordergrund ein parkendes Auto.

2.) Beantragung der Ersatzzahlungen für Jenaer Straßenausbauprojekte, die im Jahre 2019 beendet wurden, jedoch vor dem 01.01.2019 begonnen waren

Im Jahre 2019 wurden folgende drei Straßenausbaumaßnahmen beendet, für die nach § 7 des „alten“ KAG und der Satzung der Stadt Jena SBS’2008 Straßenbaubeiträge zu erheben gewesen wären; hier hat die Landesregierung ebenfalls einen Ersatz des Beitragsausfalls angekündigt:

A) die Lützowstraße von Einmündung am Teich bis Ausbauende

B) der Stadthof ganze Länge

C) die Marktstraße ganze Länge

KSJ

Zu A): Die Lützowstraße (siehe Luftbild) ist im beschriebenen Abschnitt in der Kategorie A (= Anliegerstraße) eingestuft. Hier hätten sich Anlieger mit 60 % Prozent an den umlagefähigen Herstellungskosten zu beteiligen.

Der Ausschreibung der Straßenherstellungsmaßnahme gingen umfangreiche Beratungen des Stadtentwicklungsausschusses unter Beteiligung der Bürger, des Ortsteilrats sowie des Thüringer Landesverwaltungsamtes voran, die in mehreren Planungs-/Ausbauvarianten der Abt. Strategie und Planung des KSJ mündeten, bis schließlich die Entscheidung getroffen wurde, wie die Lützowstraße ausgebaut werden soll.

Nach Ausschreibung, Auftragsvergabe, Bau und Beendigung des Ausbaus ergaben sich Gesamtkosten in Höhe von rund 1,45 Mio. Euro, wovon sich etwa 845.000 Euro als umlagefähige Kosten darstellten. Abzüglich des Eigenanteils der Stadt wären (unter Berücksichtigung der satzungsgemäßen Vergünstigung für mehrfach erschlossene Grundstücke) von der Stadt Jena 2019 knapp 465.000 Euro umzulegen gewesen. In Rechnung gestellt werden dem Freistaat Thüringen deshalb für die Lützowstraße im Jahre 2019 die genannten 465.000 Euro.

Der Stadthof in Jena Lobeda-Altstadt vor der Baumaßnahme, die Straße ist mit Kopfsteinpflaster ausgelegt. Im Vordergrund ein parkendes Auto.
KSJ | Stadthof in Jena Lobeda-Altstadt vor der Baumaßnahme

Zu B): Der Stadthof als Teil 2 der Ortsdurchfahrt Lobeda-Altstadt ist in Kategorie B (= Haupterschließungsstraße) eingestuft. Hier hätten sich Anlieger mit folgenden Prozenten an den umlagefähigen Herstellungskosten zu beteiligen…

…Fahrbahn 45 % /// Radweg 45 % /// Parkstreifen 55 % /// Gehweg 55 % /// Straßenbeleuchtung 55 % /// Straßenoberflächenentwässerung 55 % /// unselbstständige Grünanlagen sowie Straßenbegleitgrün 55 %

Basis für die Ausschreibung waren die detaillierten Unterlagen der Abt. Strategie und Planung des KSJ. Nach Ausschreibung, Auftragsvergabe, Bau und Beendigung der Straßenherstellungsmaßnahme ergaben sich für den Ausbau des Stadthofs, nach Abzug des städt. Eigenanteils und um anteilige Fördermittel reduziert, beitragsfähige Gesamtkosten in Höhe von rund 180.000 Euro. Abzüglich der Vergünstigung für Eckgrundstücke bzw. mehrfach erschlossene Grundstücke, wären 2019 rund 150.500 Euro umzulegen gewesen. In Rechnung gestellt werden dem Freistaat Thüringen deshalb im Jahre 2019 für den Stadthof 150.000 Euro./ RS


Hinweis: Der nächste Teil des Artikels unter dem Titel „Kostenersatz ‚Straßenbeiträge‘: Wie Jena seine Ansprüche gegenüber dem Freistaat berechnet (4)“ erscheint in Kürze.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

  1. Bernd Schreyer

    Hallo.. Für mein Grundstück in der Susanne Bohl Straße musste ich rund
    8000 Euro zahlen.. Ein paar Meter weiter 0 Euros.. Des weiteren wurden die hinteren Grundstücke durch neu erfundenen Straßen Namen von der Beitragspflicht befreit. [An der Peterskirche] Das ist unsere hoch
    Gelobte Gerechtigkeit.. Aber die DDR
    war doch der UNRECHTSTAAT.. M. f. G.

    • Abteilung Beiträge

      Wir können Ihren Ärger verstehen. Ursprünglich war von Seiten der Landesregierung angedacht, allen bisherigen Beitragspflichtigen die in der Vergangenheit gezahlten Ausbaubeiträge zurückzuerstatten. Dies wurde jedoch letztes Jahr von der Landesregierung nicht umgesetzt, obwohl es einen entsprechenden Änderungsantrag im Landtag gegeben hatte.

      Derzeit ist eine Härtefallregelung im Gespräch. Sollte die Landesregierung so etwas beschließen, könnten Sie als Beitragszahler der End-2000er-Jahre unter Umständen hiervon profitieren und einen Teil des gezahlten Betrages aus dem Härtefallfond zurückerhalten. Ob und wann es hierzu kommt und wie die Regelung überhaupt aussehen könnte, ist weder bekannt noch absehbar. Leider haben wir keine bessern Nachrichten für Sie.

      MfG

      Ihr Team Beiträge

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