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Kostenersatz „Straßenbeiträge“: Wie Jena seine Ansprüche gegenüber dem Freistaat berechnet (2)

1.) Beantragung der Ersatzzahlungen für Jenaer Straßenausbauprojekte des Jahres 2019, die ab dem 01.01.2019 begonnen wurden [Fortsetzung]

Zu B): Die Tatzendpromenade (siehe Grafik) ist im beschriebenen Abschnitt in der Kategorie B (= Haupterschließungsstraße) eingestuft. Hier hätten sich Anlieger mit folgenden Prozenten an den umlagefähigen Herstellungskosten zu beteiligen…

…Fahrbahn 45 % /// Radweg 45 % /// Parkstreifen 55 % /// Gehweg 55 % /// Straßenbeleuchtung 55 % /// Straßenoberflächenentwässerung 55 % /// unselbstständige Grünanlagen sowie Straßenbegleitgrün 55 %

Die detaillierten Unterlagen der Straßenplanung aus der Abteilung Strategie und Planung des Kommunalservice Jena waren Basis für die Ausschreibung der Maßnahme. Nach dem Zuschlag ergeben sich mit dem Baubeginn Ausbaukosten von derzeit rund 2,10 Mio. Euro. Gekürzt um den städtischen Anteil und die ausgereichten Fördermittel wären rund 680.000 Euro umzulegen; die Stadt Jena hatte erwogen 2019 mit Baubeginn eine Vorausleistung von 70 % der umzulegenden Summe zu erheben, also ca. 475.000 Euro.

In der Tatzendpromenade gibt es im benannten Abschnitt (nach derzeitigem Stand) etwa 45 Grundstücke, auf die sich die 680.000 Euro verteilen. Aufgrund der aktuell satzungsmäßig verankerten Vergünstigung für mehrfach erschlossene Grundstücke, würde sich die von der Stadt Jena „nach altem Recht“ zu erhebende Beitragssumme auf etwa 610.000 Euro reduzieren. Den Nachweis führt die Stadt Jena durch die entsprechende Verteilerliste im Zusammenhang mit der Kostenzusammenstellung.

In Rechnung gestellt werden dem Freistaat Thüringen deshalb für diese Straßenausbaumaßnahme des Jahres 2019 vorerst 610.000 Euro. Diese Summe kann sich verändern, wenn der Ausbau teurer oder preiswerter werden sollte, als vorgesehen. / RS


Hinweis: Der nächste Teil des Artikels unter dem Titel „Kostenersatz ‚Straßenbeiträg‘: Wie Jena seine Ansprüche gegenüber dem Freistaat berechnet (3)“ erscheint in den kommenden Tagen.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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