Allgemein

Kostenersatz „Straßenbeiträge“: Wie Jena seine Ansprüche gegenüber dem Freistaat berechnet (4)

2.) Beantragung der Ersatzzahlungen für Jenaer Straßenausbauprojekte, die im Jahre 2019 beendet wurden, jedoch vor dem 01.01.2019 begonnen waren [Fortsetzung]

Zu C): Die Marktstraße als Teil 3 der Ortsdurchfahrt Lobeda-Altstadt ist in Kategorie B (= Haupterschließungsstraße) eingestuft. Hier hätten sich Anlieger mit folgenden Prozenten an den umlagefähigen Herstellungskosten zu beteiligen…

…Fahrbahn 45 % /// Radweg 45 % /// Parkstreifen 55 % /// Gehweg 55 % /// Straßenbeleuchtung 55 % /// Straßenoberflächenentwässerung 55 % /// unselbstständige Grünanlagen sowie Straßenbegleitgrün 55 %

Als Grundlage für die Ausschreibung waren die detailierten Unterlagen der Abt. Strategie und Planung des KSJ. Nach Ausschreibung, Auftragsvergabe, Bau und Beendigung der Straßenherstellungsmaßnahme ergaben sich für den Ausbau des Stadthofs, nach Abzug des städt. Eigenanteils und um anteilige Fördermittel reduziert, beitragsfähige Gesamtkosten in Höhe von rund 675.000 Euro. Abzüglich der Vergünstigung für Eckgrundstücke bzw. mehrfach erschlossene Grundstücke, wären 2019 rund 501.000 Euro umzulegen gewesen. Da die Stadt Jena erwogen hatte, 2019 vor Eingang der letzten Unternehmerrechnung eine Vorausleistung von 70 % der umzulegenden Summe zu erheben, sind ihr aufgrund der Tatsache, dem Wunsch der Landesregierung gefolgt zu sein, in diesem Jahr keine Beiträge bzw. Vorausleistungen auf Beiträge zu erheben, diese ca. 500.000 Euro an Beitragseinnahmen entgangen.

In Rechnung gestellt werden dem Freistaat Thüringen deshalb für die Marktstraße im Jahre 2019 diese 500.000 Euro.

KSJ

Fazit und Zusammenfassung

Die Stadt Jena wird für das Jahr 2019 beim Freistaat Thüringen Beitragsersatzzahlungen für zwei unterschiedliche Falltypen verlangen.

Erstens für Jenaer Straßenausbauprojekte des Jahres 2019, die ab dem 01.01.2019 begonnen wurden und zweitens für Jenaer Straßenausbauprojekte, die im Jahre 2019 beendet wurden, jedoch vor dem 01.01.2019 begonnen waren.

In beiden Falltypen liegen den Forderungen dezidierte Unterlagen zugrunde über

I.) Verkehrsanlage plus Bauprojekt (inkl. Planung- bzw. Bauausführung),

II.) klassifizierende Einstufung der Anlage,

III.) Darstellung der beitragspflichtigen Grundstücke und ggf. der fakultativen Vergünstigung für mehrfach erschlossene Grundstücke,

IV.) Rechnungen und Angaben über Fördermittel und deren Berücksichtigung,

V.) individuelle beitragsrechtliche Einschätzung der Situation durch die Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena.

Für 2019 werden Beitragsersatzzahlungen (wie zuvor beschrieben) beantragt werden:

Aus Falltyp A (= grundhafte Straßenausbauprojekte, Erneuerungen, Verbesserungen, Erweiterungen, die ab dem 01.01.2019 begonnen wurden: 1,420 Mio. Euro

Aus Falltyp B (= grundhafte Straßenausbauprojekte, Erneuerungen, Verbesserungen, Erweiterungen, die im Jahre 2019 beendet wurden, jedoch vor dem 01.01.2019 begonnen waren: 1,115 Mio. Euro

Es ist somit von einer Gesamtsumme in Höhe von 2,5 Mio. Euro auszugehen, die der Freistaat Thüringen wegen der Abschaffung der Beitragserhebung nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz der Stadt Jena für 2019 zu ersetzen hat. Berechnungen für das Jahr 2020 sind bereits in Vorbereitung: hier sind es nach derzeitigem Stand etwa 1,8 Mio. Euro, die Jena beantragen könnte.

Man darf hierbei nicht vergessen: Für abgeschlossene Baumaßnahmen hat die Stadt bereits die Rechnungen an Baubetriebe, Ingenieurbüros und andere Dritte gezahlt. / RS


HIER FINDET MAN ALLE VIER TEILE DES ARTIKELS IN DER ÜBERSICHT! – Hinweis: Für Rück- und Nachfragen steht die Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena gerne zu Auskünften bereit

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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