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Die Erneuerung der Marktstraße und die Änderung des ThürKAG für Jena werden Themen im SEA am 07.12.2017 sein

Die Marktstraße in Lobeda-Altstadt

Die Beschlüsse zur grundhaften Erneuerung der Marktstraße in Lobeda-Altstadt gehen auf die Zielgerade. Nachdem Informationsschreiben verschickt worden waren und am 02.11.2017 in den Räumen des Kommunalservice Jena (KSJ) eine gut besuchte Informationsveranstaltung stattfand, wird sich diese Woche zuerst der Stadtentwicklungsausschuss des Jenaer Stadtrats (SEA) und in der kommenden Woche der Jenaer Stadtrat selbst mit der Angelegenheit befassen.

Die Marktstraße ist der letzte Teil der vor zehn Jahren per Absichtsbeschluss zur Erneuerung vorgesehenen Ortsdurchfahrt Lobeda-Altstadt; hergestellt sind bereits die Susanne-Bohl-Straße und der überwiegende Teil des Stadthofs. Die Gesamtbaukosten des Abschlussprojektes betragen rund 800.000 Euro, wovon etwa 610.000 Euro auf die Marktstraße selbst und etwa 190.000 Euro auf die Restarbeiten des Stadthofs sowie Arbeiten im Einmündungsbereich zur Martin-Niemöller-Straße / Spitzbergstraße entfallen. Die später zu realisierenden Beitragseinnahmen können bei maximal 267.000 Euro liegen, werden vom KSJ aber derzeit niedriger eingeschätzt.

Zum anderen befasst sich der SEA am 07.12.2017 mit den „Auswirkungen der Änderungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes zum 30.06.2017 für die Stadt Jena“. Hierzu tagte vor zwei Wochen der Werkausschuss des KSJ und wir haben zum Thema bereits einen Artikel veröffentlicht; ein weiterer folgt in Kürze. /     RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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