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„Ungeteilte Zustimmung“: Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat ohne Gegenstimmen und Enthaltungen die Erneuerung der Lützowstraße

Lützowstraße Oberer Teil - Foto 1 © Stadt Jena KSJ
Lützowstraße (Oberer Teil) – Foto © KSJ

Lange hat die Menschen in Jena-Lichtenhain und darüber hinaus das Thema der grundhaften Erneuerung der Lützowstraße bewegt. Einzelne Anlieger reichten Petitionen beim Thüringer Landtag ein, Bundes- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte engagierten sich, eine Bürgerinitiative wurde gegründet, es gab einen Außentermin mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt, mehrere Besuche des Kommunalservice Jena in Lichtenhain, bei denen die beabsichtigte Maßnahme und ihre beitragsrechtlichen Auswirkungen vorgestellt wurden. Dass ein Teil der Unruhe im Stadtteil durch eine fehlerhafte Meldung in einem Jena-Blog verursacht worden war, spielte auch eine Rolle.

Am 14.12.2016 entscheidet der Jenaer Stadtrat über die grundhafte Erneuerung der Lützowstraße von der Kirche bis zum Lauensteinweg (= Vorlage: 16/1116-BV) und diese Beschlussvorlage hat letzte Woche eine wichtige Hürde hierfür genommen. So empfahl der Stadtentwicklungsausschuss dem Stadtrat einstimmig (= 10 JA-Stimmen / 0 NEIN-Stimmen / 0 Enthatungen) die Vorlage am 14.12.2016 zu beschließen. Sodann könnten die Anregungen der Anlieger von der Infoveranstaltung des 28.11.2016 geprüft und die Ausschreibung in die Wege geleitet werden. Baubeginn soll im Juni/Juli 2017 sein; die Stadtwerke Jena beginnen dann mit der Erneuerung ihrer Leitungen, der Straßenbau schließt sich dieser Baumaßnahme an. /RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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