Alles über Beitragserhebung Allgemein Termine Wie Beiträge zu bezahlen sind

Neues von der „Causa Pennickental“ und der Lützowstraße

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Informationsveranstaltung zur Lützowstraße – Foto © KSJ

Zum Pennickental gibt es „keine Klagen“ – so könnte man die Tatsache überschreiben, dass sich mittlerweile auch die letzten verbliebenen Widerspruchsführer dazu entschieden haben, in der „Causa Pennickental“ genannten Angelegenheit zu Straßenbaubeitragserhebungen in Wöllnitz keine verwaltungsgerichtlichen Klagen gegen die Stadt Jena zu führen. So haben hier einerseits das Engagement des Ortsteilrates und die Arbeit der Bürgerinitiative sowie andererseits die Aktivitäten der Stadt Jena in Sachen „Kostenminimierung“ erfolgreich Früchte getragen.

Ähnliches kann man zum Ausbau der Lützowstraße in Lichtenhain berichten. Hier fand am 28.01.2016 im Jenaer Rathaus eine sehr konstruktive Informationsveranstaltung statt, die ohne jede Polemik ablief und deren Protokoll man HIER anschauen kann. Auch hier engagierten sich der Ortsteilrat und die Mitglieder einer Bürgerinitiative um, aus ihrer Sicht, optimale Lösungen zu erreichen. Auf der anderen Seite besteht nun zwischen den Anliegern und der Stadt Jena Klarheit, wie die Straße gebaut werden soll und in späteren Jahren die Straßenbaubeiträge zu bezahlen sind. / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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