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Bürgerinfoveranstaltungen: Verschiebungen hatten unterschiedliche Gründe

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Die Julius-Schaxel-Straße in Jena – Foto © KSJ

Es kommt eher selten vor, dass die Abteilung Beiträge Einladungen zu Informationsveranstaltungen verschickt und dann die Termine ändern muss. Im Falle der Lützowstraße war der kurzfristig angekündigte Jena-Besuch des Bundespräsidenten Joachim Gauck Grund für die Verschiebung. Gauck kam am 23.11. in unsere Stadt, weshalb die für diesen Tag angesetzte Stadtratssitzung um einen Tag vorverlegt werden musste. Deshalb konnten wir leider nicht – wie geplant und ursprünglich angekündigt – die Infoveranstaltung zur Lützowstraße am 22.11.2016 durchführen – sie wurde verschoben auf den 28.11.2016.

Aus diesem Grund wurde wiederum die ursprünglich für diesen Tag vorgesehene Infoveranstaltung zur Julius-Schaxel-Straße, für die wir bereits eingeladen hatten, auf unbestimmte Zeit verschoben. Hier hatte es zudem von Seiten der Anlieger Wünsche auf Terminverschiebung gegeben, damit bis zur jetzt Anfang 2017 durchzuführenden Veranstaltung weitere Fragen der vorgesehenen Straßengestaltung vorab geklärt werden können.

Buergerinformationsveranstaltung des KSJ in der Loebstedter Strasse 68 - Symbolbild © Stadt Jena KSJ
Bürgerinformationsveranstaltung des KSJ in der Loebstedter Strasse 68 – Symbolbild © KSJ

Hinweis: Bürgerinformationsveranstaltungen sind immer öffentlich. Stets werden vom Kommunalservice hierzu auch die in Frage kommenden Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte schriftlich eingeladen. „Öffentliche Veranstaltung“ heißt jedoch nicht „Veranstaltung ohne Grenzen“. Zum einen gebietet der Datenschutz Einschränkungen bei der öffentlichen Diskussion über individuelle Grundstückssituationen, Beitragshöhen oder Eigentumsverhältnisse. Zum anderen dient eine Informationsveranstaltung stets der Information der hiervon betroffenen Grundstückseigentümer. Über eine konkrete Herstellungsmaßnahme hinaus gehende – möglicherweise grundsätzlich interessante – Fragen von Nicht-Anliegern werden daher in der Regel in solchen Veranstaltungen nicht oder nur ansatzweise beantwortet, wenn es wichtigere Fragen von direkten Anliegern gibt. Wir bitten hierfür um Verständnis. / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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