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Die Lützowstraße ist Thema einer Infoveranstaltung im November, auf der TO des SEA am 01.12.2016 und im Dezember im Jenaer Stadtrat

ksj-plate-2016Nachdem der Kommunalservice Jena (KSJ) für Montag, den 28.11.2016, um 19.30 Uhr zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ins Jenaer Rathaus eingeladen hatte, wird der Bau des oberen Teils der Lützowstraße auch auf der Tagesordnung der 49. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Donnerstag, dem 01.12.2016, um 17.00 Uhr im Plenarsaal des Rathauses sein.

Hierbei geht es um die Vorlage: 16/1116-BV „Grundhafte Erneuerung der Lützowstraße“, die auch auf der Tagesordnung des Jenaer Stadtrats in dessen 28. Sitzung am 21.12.2016 behandelt werden soll. Stimmen die Stadträte der Vorlage mehrheitlich zu, könnte bereits im Mai/Juni 2017 mit der grundhaften Erneuerung bzw. Verbesserung des oberen Teils der Lützowstraße begonnen werden.

Die Ausschreibung startet jedoch erst, nachdem die hiervon betroffenen Grundstückseigentümer der Lützowstraße in der Veranstaltung am 28.11.2016 Einblick in die Planungsunterlagen, die den Ausschreibungen zugrunde gelegt werden sollen, nehmen und ihre Anregungen hierzu vorbringen konnten. Außerdem muss die Zustimmung des Stadtrats abgewartet werden. / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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