In einer Stadtratsanfrage vom 13.12.2017 an den Oberbürgermeister der Stadt Jena fragt Jens Thomas von der Die Fraktion DIE LINKE im Jenaer Stadtrat nach Möglichkeiten der Absenkung oder des Verzichts von Straßenbaubeiträgen. Thomas fragt im Einzelnen:
„1.) Besteht aufgrund der geänderten Landesgesetzgebung die Möglichkeit, in der Stadt Jena die Straßenausbaubeiträge abzusenken?
2.) Kann in Jena auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichtet werden? Wenn nein, warum nicht?“
Die Beantwortung wird zur Januar-Sitzung des Jenaer Stadtrats durch das Dezernat Finanzen erfolgen. Von unserer Seite erfolgt hierzu eine Zuarbeit, die sich im Wesentlichen auf die Berichtsvorlage des Kommunalservice Jena (KSJ) zum Sachverhalt beziehen wird.
Tenor: 1.) Der Verzicht ist im Falle der Stadt Jena NICHT möglich; entsprechendes führte Martin Berger vom Fachbereich Finanzen der Stadt Jena bereits im November 2017 vor dem Werkausschuss des KSJ aus. 2.) Die Absenkung ist in engen Grenzen möglich und bedarf einer Entscheidung des Jenaer Stadtrats; zudem müsste die Gegenfinanzierung der hieraus resultierenden Beitragsausfälle für den KSJ schlüssig sein. Der Kommunalservice Jena sieht hierzu aus verschiedenen Gründen derzeit jedoch keine Veranlassung zum eigenständigen Handeln.
Nachtrag: HIER ist der Antwortbrief von Herrn Dezernent Denis Peisker an Herrn Jens Thomas vom 20.12.2017. / RS