Alles über Beitragserhebung Allgemein

Beschlussvorlage zum Bau der Naumburger Straße wird die 333. Vorlage der Abt. Beiträge im SEA

Plan zum AUsbau der Naumburger Straße

In den 14 Jahren von 1992 bis 2005 wurden von Seiten der Abt. Beiträge (damals noch angesiedelt beim Bauverwaltungsamt, später dem Tiefbauamt der Stadt Jena) insgesamt 106 Vorlagen erstellt, die dem Stadtentwicklungsausschuss / SEA der Jenaer Stadtverordnetenversammlung bzw. des Jenaer Stadtrats übergeben und von diesem behandelt wurden.

Ab 2005 waren solche Vorlagen (zuerst für das Verkehrsplanungs- und Tiefbauamt, später dann für den Fachbereich Verkehr und Flächen und ab 2011 für den Kommunalservice Jena) mit dem sog. SESSION-Programm zu erstellen und hier ist die Dokumentation der Vorlagen der Beitragsabteilung der Stadt Jena bis heute lückenlos nachvollziehbar. So steht dort für die zwölf Jahre seit Anfang 2005 bis Ende 2017 eine stattliche Zahl von nicht weniger als 226 Vorlagen zu Buche.

KSJ

Wenn die Abt. Beiträge des Kommunalservice Jena Ende Januar 2018 ihre nächste Vorlage in den SEA einbringt, dann wird es die 333. Beitrags-Vorlage sein, die von diesem Ausschuss zu behandeln ist: der Baubeschluss mit der Nr. 17/1633-BV zur „Verbesserung und Erneuerung der Naumburger Straße (Teil 1 von Camburger Straße bis Am Steinbach)“. Dieser Beschluss ist zur Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und soll schließlich am 14.02.2017 im Jenaer Stadtrat abschließend behandelt werden.

Nach dem Beschluss der Bauabsicht im Jahre 2015 hatten alle betreffenden Grundstückseigentümer im dortigen Straßenabschnitt Informationsschreiben erhalten, die im Herbst 2017 nach Vorliegen der aktuellen Kostenschätzung nochmals schriftlich präzisiert wurden. In einer Informationsveranstaltung am 08.01.2018 (zu der auch die beiden Ortsteilräte Jena-Nord und Löbstedt eingeladen sind) werden sie nun über die Notwendigkeit der Herstellungsmaßnahme, über die Alternative zur beabsichtigten Ausbauvariante sowie den weiteren Ablauf der Beitragserhebung informiert und können Anregungen geben sowie in die Planungsunterlagen Einblick nehmen. Hierbei ist jedoch zu bemerken, dass der Jenaer Stadtrat bereits zuvor im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die Straßenausbauplanung für die Naumburger Straße festgeschrieben hatte. / RS

KSJ

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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