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Die Fraktion DIE LINKE im Jenaer Stadtrat fragt nach Möglichkeiten der Absenkung oder des Verzichts von Straßenbaubeiträgen

Zu sehen ist das Foto der Sitzung des Jenaer Stadtrats am 20.09.2017 im Historischen Rathaus

In einer Stadtratsanfrage vom 13.12.2017 an den Oberbürgermeister der Stadt Jena fragt Jens Thomas von der Die Fraktion DIE LINKE im Jenaer Stadtrat nach Möglichkeiten der Absenkung oder des Verzichts von Straßenbaubeiträgen. Thomas fragt im Einzelnen:

„1.) Besteht aufgrund der geänderten Landesgesetzgebung die Möglichkeit, in der Stadt Jena die Straßenausbaubeiträge abzusenken?

2.) Kann in Jena auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichtet werden? Wenn nein, warum nicht?“

Die Beantwortung wird zur Januar-Sitzung des Jenaer Stadtrats durch das Dezernat Finanzen erfolgen. Von unserer Seite erfolgt hierzu eine Zuarbeit, die sich im Wesentlichen auf die Berichtsvorlage des Kommunalservice Jena (KSJ) zum Sachverhalt beziehen wird.

Tenor: 1.) Der Verzicht ist im Falle der Stadt Jena NICHT möglich; entsprechendes führte Martin Berger vom Fachbereich Finanzen der Stadt Jena bereits im November 2017 vor dem Werkausschuss des KSJ aus. 2.) Die Absenkung ist in engen Grenzen möglich und bedarf einer Entscheidung des Jenaer Stadtrats; zudem müsste die Gegenfinanzierung der hieraus resultierenden Beitragsausfälle für den KSJ schlüssig sein. Der Kommunalservice Jena sieht hierzu aus verschiedenen Gründen derzeit jedoch keine Veranlassung zum eigenständigen Handeln.

Nachtrag: HIER ist der Antwortbrief von Herrn Dezernent Denis Peisker an Herrn Jens Thomas vom 20.12.2017.    / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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