Straßenbauarbeiten in Jena

Im Zuge der Frage „Was kostet es die Stadt Jena, Straßenbaubeiträge einzunehmen?“ war im Auftrag des Stadtentwicklungsausschusses des Jenaer Stadtrats die Effizienz der Beitragserhebung zu prüfen. In  diesem Zusammenhang wurde Bezug genommen auf ein Schreiben des Jenaer Finanzdezernenten an das Thüringer Landesverwaltungsamt (als Fach- und Dienstaufsichtsbehörde der Stadt Jena) vom Sommer 2013, das man HIER nachlesen kann.

Damals stellte sich dem Dezernenten die Frage, ob es zulässig wäre, die Anwendung der Jenaer Straßenbaubeitragssatzung aufzuheben, wenn (wie im Jahre 2011) den Beitragseinnahmen der Stadt in Höhe von rund 485.000 Euro Aufwandsausgaben in Höhe von ca. 380.000 Euro entgegen stehen bzw. (wie 2012) einem Aufwand von etwa 320.000 Euro Einnahmen von 358.000 Euro, wobei die Reineinnahmen in der Berechnung von Herrn Dezernent Jauch aufgrund von Mahnungen und Vollstreckungen noch niedriger beziffert wurden. Trotz der vorgelegten Zahlen wurde der Stadt Jena vor fünf Jahren vom Landesverwaltungsamt die Aussetzung der Straßenbaubeitragssatzung nicht gestattet.

Inzwischen hat sich die Rechtslage im Freistaat Thüringen grundlegend geändert (wie wir bereits HIER und DORT berichteten). Doch auch bei der Effizienz der Beitragserhebung gab es grundlegene Veränderungen, wobei hier erstmals Erschließungsbeiträge und Straßenbaubeiträge getrennt betrachtet werden, denn schließlich würden sich Änderungen bei der Beitragserhebung im Sinne der drei Prüfaufträge des SEA allein auf die Straßenbaubeiträge erstrecken, da Erschließungsbeiträge aufgrund des bundesgesetzlichen Baugesetzbuchs zwingend zu erheben sind. Deshalb war es aus Sicht des Kommunalservice Jena (KSJ) notwendig, den Erhebungsaufwand für Erschließungs- und für Straßenbaubeiträge prinzipiell zu splitten. Außerdem werden die „nackten“ Zahlen nun nicht mehr pauschal aufgeführt, sondern nach einzelnen Kostenfaktoren getrennt.

Grundsätzliches

2011 / 2012 wie heute sind vier Mitarbeiter/innen direkt in die Beitragserhebung der Stadt Jena involviert. Neben dem Abteilungsleiter sind dies zwei Sachbearbeiter und eine Mitarbeiterin. Deren Tätigkeit beschränkt sich nicht allein auf das Ausstellen von Beitragsbescheiden sondern umfasst alle Vor- und Nacharbeiten wie die Erfassung und beitragsrechtlich-bautechnische Bewertung von Grundstücken, die Ermittlung der Eigentümer/Teileigentümer/Erbbau- bzw. dinglich Nutzungsberechtigten, die Bürgerinformation und den Kontakt mit den Ortsteilräten sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen etc. bis hin zur Widerspruchsbearbeitung und der verwaltungsgerichtlichen Begleitung der Vorgänge.

Die Kosten

Für diese vier MItarbeiter/innen fallen aktuell jährlich rund 234.000 Euro Personalkosten an, die sich um die Pensions- und Versorgungsumlage/n der Stadt Jena von durchschnittlich 38.000 Euro sowie im Schnitt etwa 68.900 Euro pro Jahr für die genutzte Infrastruktur (Büromaterial, Dienstwagennutzung, Raumkosten, Telefon, EDV, Porti usw.) ergänzen (siehe die Quelle ganz unten).

Im Schnitt kann man davon ausgehen, dass dem KSJ durch den Vollzug der Beitragserhebung zwischen 2013 und 2017 ein jährlicher Kostenaufwand von rund 340.000 Euro entstanden ist. Addiert man hierzu die (dem Thüringer Landesverwaltungsamt genannten) Zahlen von 2011 und 2012 wären es insgesamt 2,44 Mio. Euro in sieben Jahren, was pro Jahr knapp 350.000 Euro ergibt, also eine leichte Senkung zwischen 2011 und 2017 trotz allgemeiner Kostensteigerungen und der Personalkostenentwicklung.

Die Effizienz

In den zehn Haushaltsjahren 2008 bis 2017 wurden in unserer Stadt Beiträge nach dem Baugesetzbuch und dem Thüringer Kommunalabgabengesetz in einer Gesamthöhe von knapp 7,50 Mio. Euro eingenommen, davon Straßenbaubeiträge in einer Gesamthöhe von 6,48 Mio. Euro. Dies ergibt eine belastbare Quote von 86,4 % Straßenbaubeiträge und 13,6 % Erchließungsbeiträge.

Bezogen auf die genannten knapp 350.000 Euro an jährlichem Kostenaufwand für den Vollzug der Beitragserhebung durch die Stadt Jena entspricht dies 302.500 Euro als Kosten der Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach dem ThürKAG und 47.600 Euro Kosten der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach BauGB.

Den jährlichen Kosten von rund 303.000 Euro stehen, die bereits in einem früheren Artikel genannten, 648.000 Euro Einnahmen an Straßenbaubeiträgen gegenüber (= Einzeljahre in Euro 2008 = 734.000, 2009 = 555.200, 2010 = 675.500, 2011 = 472.600, 2012 = 487.700, 2013 = 827.800, 2014 = 704.000, 2015 = 565.300, 2016 = 675.500 und 2017 = 779.900).

Was bedeutet dies?

1.) Die Schere zwischen den Straßenbaubeitragseinnahmen der Stadt Jena und dem Verwaltungskostenaufwand hat sich zwischen 2011 (= Wechsel der entsprechenden Strukturen der Stadtverwaltung in den Kommunalservice Jena) und 2017 geweitet, wodurch die Effizienz entscheidend verbessert werden konnte.

2.) Senkungen der Anteile der Beitragspflichtigen führen zu verringerten Einnahmen bei (latent) gleichbleibenden Verwaltungskosten.

3.) Bei einer Aussetzung der Straßenbaubeitragserhebung lassen sich die 350.000 Euro an Personalkosten, Pensions- und Versorgungsumlage/n, Büromaterial, Dienstwagennutzung, Raumkosten, Telefon, EDV, Porti usw. nicht komplett einsparen, denn die Stadt Jena hat weiter die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu gewährleisten.

4.) Durch verschiedene Umstände hat sich die Situation bei den Reineinnahmen (s.o.) zwischen 2011 und 2017 drastisch nachhaltig verbessert (worauf in diesem Blog auch bereits hingewiesen worden war).

Quelle: Eingesehen werden können die einzelnen Verwaltungskosten anhand DIESER Tabelle. /   RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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