Prüfaufträge

Prüfaufträge Allgemein: Wie viel SBB wurden in Jena zw. 2008 und 2017 eingenommen?

Straßenbauarbeiten in Jena

Die jährlichen Beitragseinnahmen der Stadt Jena setzen sich aus Erschließungs- und Straßen(aus)baubeiträgen zusammen. In den zehn Haushaltsjahren 2008 bis 2017 wurden in unserer Stadt Beiträge nach dem Baugesetzbuch und dem Thüringer Kommunalabgabengesetz in einer Gesamthöhe von knapp 7,50 Mio. Euro eingenommen, davon Straßenbaubeiträge in einer Gesamthöhe von 6,48 Mio. Euro.

Aufgesplittet auf die Einzeljahre waren dies Straßenbaubeiträge in Höhe von (gerundet)…

2008 = 734.000 €, 2009 = 555.200 €, 2010 = 675.500 €,
2011 = 472.600 €, 2012 = 487.700 €, 2013 = 827.800 €, 2014 = 704.000 €,
2015 = 565.300 €, 2016 = 675.500 € und 2017 = 779.900 €.

Die sog. Beitragseinnahmen sind nicht identisch mit dem, was im betreffenden Jahr „neu zum Soll gestellt“ wird. Letzteres beschreibt die finanziellen Einnahmesituation, die von der Stadt Jena realisert werden kann, wenn alle Beitragspflichtigen den angeforderten Straßenbaubeitrag pünktlich bezahlen würden – dies wäre sozusagen der Idealfall. Aufgrund der gesellschaftlichen Allgemeinsituation, den individuellen persönlich-finanziellen Umständen jedes einzelnen Beitragspflichtigen und der – mit inzwischen nur noch 0,32 % Zinslast pro Jahr sehr bürgerfreundlichen – gesetzlichen Regelung zur Ratenzahlung von Straßenbaubeiträgen in Thüringen, ist ein solcher Idealfall jedoch nicht erreichbar.

Würden beispielsweise alle Beitragspflichtigen eine fünfjährige Ratenzahlung beantragen und durch die Stadt Jena gewährt bekommen, gleichzeitig für des Referenzjahr z.B. 500.000 Euro Straßenbaubeiträge „neu zum Soll gestellt“ werden, könnten hiervon im betreffenden Haushaltsjahr resp. Wirtschaftsplan nur 100.000 Euro als Einnahme verbucht werden. Im zweiten Jahr kämen aber zur dann „neu zum Soll gestellten“ Summe weitere 100.000 Euro aus Ratenzahlungen des Referenzjahres hinzu und so weiter, sodass in diesem Beispiel nach fünf Jahren trotzdem die 500.000 Euro eingegangen wären.

Dies ist der Grund, weshalb bei dieser Aufstellung nicht die „zum Soll gestellten“ Summen sondern allein die tatsächlichen Einnahmen des jeweiligen Jahres aufgeführt wurden – zusammengestellt für die Jahre 2008 bis 2010 von der Teamleiterin Haushalt des Dezernats Stadtentwicklung und ab 2011 von der Buchhaltung im Bereich Controlling und Wirtschaftsplanung des Kommunalservice Jena. Berücksichtigt bei den Ergebnissen sind auch Situationen, in denen Beitragspflichtige Straßenbaubeiträge nicht bezahlen konnten. In diesen Fällen gab es für die Stadt Jena bzw. den Kommunalservice Jena so gut wie keinen Totalverlust an Beiträgen sondern beispielweise a.) die Realisierung von Einnahmen durch Vollstreckungsmaßnahmen, b.) die zinslose Stundung von Beiträgen bis zu einer Veränderung der Grundstücksverhältnisse oder c.) vertragliche Vereinbarungen mit den Beitragspflichtigen, über die wir in den verschiedenen Einzelfällen jedoch keine Auskunft geben können.

Als durchschnittliche nominelle Einnahme der Jahre 2008 bis 2017 kann man in Jena demnach von jährlich etwa 648.000 Euro ausgehen. Zusammen ergibt dies die benannten 6,48 Mio. Euro.     / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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