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UPDATE zu: Neu überarbeitete Vorlage zum „Cospedaer Grund“ wird dem SEA am 15.06.2017 vorgelegt

Gestern Nachmittag tagte der Stadtentwicklungsausschuss des Jenaer Stadtrats (SEA) erstmals in besonderem Ambiente: man traf sich im Saal der ehemaligen Feuerwache gegenüber des neuen Gefahrenabwehrzentrums Am Anger. Der Grund hierfür lag darin, dass der Plenarsaal des Rathauses, in dem üblicherweise der SEA ansässig ist, belegt war.

Im Rahmen der Sitzung bat die Ausschussvorsitzende, den Tagesordnungspunkt 4 von der Tagesordnung zu nehmen. Es handelt sich dabei um die Beschlussvorlage zur Absicht der geplanten grundhaften Erneuerung der Straße Cospedaer Grund. Hier war vor einer Woche bei einem Ortstermin ein Kompromiss gefunden worden, der möglicherweise auch die Unterstützung des Ortsteilrates und der Anlieger findet.

Konkret geht es darum in der Vorlage den in Kürze auszubauenden Teil des Cospedaer Grundes auf den Bereich zwischen der Erfurter Straße und der Straße Im Metztal zu beschränken – der restliche rund 900 Meter lange Teil des Cospedaer Grunds wird dabei außen vor gelassen. Die Vorlage wurde inzwischen dem OTR Jena-West übersandt, soll von diesem am 14. Juni 2017 behandelt werden und einen Tag später abschließend im SEA. HIER kann man sich die Vorlage ansehen!

/ RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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