Alles über Beitragserhebung Allgemein

„Vor 25 Jahren“ – Teil 2: Ein Vierteljahrhundert Beitragserhebung in Jena (mit einer kleinen Statistik zur Zinsbeihilfe)

Wie wir bereits berichtet hatten, liegt der Beginn der Beitragserhebung in Jena in diesem Frühjahr bereits 25 Jahre zurück. Alles begann im Mai 1992 mit der Erschließungsbeitragserhebung für die Wiesenstraße vor der Großbäckerei in Zwätzen mit angrenzenden Grundstücken des damaligen Thüringer Technikhandels und dem ersten Kaufland-Markt (später: RUF Handelshof und heute C+C Großhandel).

KSJ | Die Wiesenstraße als Industriestraße vor der KONSUM Großbäckerei in Jena 1975

Kurz danach erfolgte die Erschließungsbeitragserhebung in der Straße Grüne Aue in Winzerla und wenig später wurden die ersten Straßenausbaubeiträge In den Zinsäckern erhoben, einer Seitenstraße der Grünen Aue. Bis heute wurden von der Stadt Jena auf Basis des Baugesetzbuches und des Thüringer Kommunalabgabengesetzes tausende Beitragsbescheide erstellt und die Gesamteinnahmen an Erschließungs- und Straßen(aus)baubeiträgen belaufen sich inzwischen auf mehr als 20 Millionen Euro.

KSJ | Die Turmgasse in Ziegenhain im September 1992

Zu zahlen sind und waren die Beiträge stets innerhalb eines Monats; wer dies nicht schaffte oder schaffen konnte, für den gab es Ratenzahlungsangebote bis maximal 20 Jahre und (seit 1994) in fast allen Fällen die Zinsbeihilfe des Freistaats Thüringen. In einem weiteren Artikel stellten wir Ihnen bereits Möglichkeiten zur Entlastung von der Beitragspflicht vor. Ein wichtiger Bereich ist dabei die Stundung, die Beitragspflichtige häufig in Anspruch nehmen. Damit einhergehend wird vom Freistaat Thüringen Zinsbeihilfe gewährt, sodass im Prinzip eine „zinslose“ Stundung für den Beitragspflichtigen erfolgt.

KSJ

Die Berechnung der Zinsen, die Beobachtung der Ratenzahlung und auch die Nachweisführung gegenüber dem Thüringer Landesverwaltungsamt obliegt zum größten Teil der Abteilung Beiträge. Aus diesem Grund ist es uns möglich folgende Zahlen zu veröffentlichen:

  • In den Jahren 2005 bis 2016 wurden 81.522,65 € an Zinsbeihilfe bewilligt und bereits abgerufen.
  • Derzeit laufen fünf Vorgänge (d.h. es werden noch weitere Zuwendungen abgerufen), 16 Vorgänge sind bereits abgeschlossen.
  • Die fünf laufenden Vorgänge setzen sich zusammen aus 61 Einzelanträgen aus 13 verschiedenen Umlagen (d.h. Baumaßnahmen, für die Beiträge erhoben wurden), für die Zinsbeihilfe beantragt und auch gewährt wurde.
  • Insgesamt wurden 176 Einzelanträge auf Zinsbeihilfe in den Jahren 2005 bis 2016 gestellt mit einer (teilweise noch nicht abgerufenen) Förderungssumme von 97.841,50 €.

/ AE + RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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