Alles über Beitragserhebung Allgemein

„Vor 25 Jahren“ – Teil 1: Der Allgemeine Anzeiger berichtet über die Erhebung von Erschließungs- und Straßenbeiträgen in Jena

Zeitungsartikel aus dem Allgemneinen Anzeiger vom 16.12.1991

Vor 25 Jahren berichtete der Allgemeine Anzeiger in seiner Ausgabe vom 11. bis 17. Dezember 1991 exklusiv über das In-Kraft-Treten der ersten Jenaer Erschließungsbeitragssatzung (siehe Artikel oben; veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Allgemeiner Anzeiger GmbH / Erfurt).

Dr. Ing. Heinz-Dieter Limpert (ehemals Stadtbauarchitekt und Leiter des Büros für Städtebau und Architektur des Rates der Stadt Jena) war seinerzeit Chef des Jenaer Bauverwaltungsamtes in der Knebelstraße 3 und hatte sich zur Unterstützung Dipl.-Verw. (FH) Rainer Sauer von der Stadt Offenbach Main als beratenden Experten für die gesetzlich vorgeschriebene Umlegung von Erschließungs- und Straßenbauarbeiten an die Saale geholt. Bereits im Frühjahr 1992 konnte die von Sauer erarbeitete erste Jenaer Straßenbeitragssatzung von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Jena beschlossen werden und ebenfalls In-Kraft-Treten.

Im November 1993 beendete Rainer Sauer seine beratende Tätigkeit für die Stadtverwaltung Jena und wurde selbst ein städtischer Mitarbeiter als Leiter der neuen Abteilung Beiträge des Bauverwaltungsamtes in der Tatzendpromenade 2, der damals auch noch das Bauaktenarchiv angehörte. Dr. Limpert ging 1999 in den Ruhestand; sein Amt wurde zuerst in das Städtische Tiefbauamt und 2001 in das neu geschaffene Verkehrsplanungs- und Tiefbauamt integriert. 2005 erfolgte der Umzug in den JenTower am Leutragraben 1 und 2007 ein weiterer Umzug in das ehemalige Angergymnasium als Teil des damaligen Fachbereichs Tiefbau und Flächen im Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen Am Anger 26.

Inzwischen ist die Abteilung Beiträge seit 2011 Teil des Kommunalservice Jena und die Büros befinden sich in der Löbstedter Straße 68 im 3. Stock. / AE

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .