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Die „Jenaische Zeitung“ meldete im Dezember 1916: „An der Straßenbeleuchtung könnten 13.000 Mark gespart werden“

„Jenaische Zeitung“ vom Dezember 1916: Unter dem Titel „Der Voranschlag der Stadtgemeinde Jena für das Jahr 1917“ des damaligen Finanzdirektors Schmidt wurde festgestellt, dass die bisher von der Stadtgemeinde eingestellten Mittel für die Straßenunterhaltung in Jena „unzureichend waren“, weshalb der Haushalt hier „demzufolge mit 7000 Mk. gegen das Vorjahr günstiger“ ausfiel.

Bei der Straßenbeleuchtung wurde hingegen Einsparpotential gefunden: Hier sollen, so der Finanzdirektor, im Jahre 1917 ganze 13000 Mark gespart werden, soweit Glas in Frage kommt, welches vom Schott-Glaswerk günstiger hergestellt werden könne. Für die elektrische Beleuchtung von Jenas Straßen jenseits der Saale in Jena-Ost und Wenigenjena sollen 1917 aber „2000 Mark mehr ausgegeben und angefordert“ werden. – Straßenanliegerbeiträge gab es in unserer Stadt also bereits vor 100 Jahren.

Das Online-Archiv der „Jenaischen Zeitung“ aus der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts findet man HIER bei UrMEL auf der Homepage der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek. / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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