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„Cospedaer Grund“: Stadträte, Anlieger und Kommunalservice finden Kompromiss bezüglich der beabsichtigten Straßenherstellung

Bei einem Ortstermin in der Straße Cospedaer Grund wurden am Freitag, den 05.05.2017, auf Einladung des Ortsteilrats Jena-West bezüglich der Beschlussvorlage zur geplanten grundhaften Erneuerung die Anliegen der Bürger thematisiert und der Standpunkt der Verwaltung – hier: des Kommunalservice Jena (KSJ) – erörtert. Mehrere Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses des Jenaer Stadtrats (SEA) waren anwesend und hörten allen Seiten zu.

KSJ | Regina Bergner vom KSJ erläutert Anliegern Fahrbahnschäden in der Straße Cospedaer Grund. (2. v.r. ist Ortsteilbürgermeister Dr. Holger Becker)

Anschließend gab es eine komplette Begehung der knapp einen Kilometer langen Straße. 56 Meter davon sind der Eingangsbereich zwischen der Erfurter Straße und der Einmündung zur Straße Im Metztal. Etwa 900 Meter Straße folgen bis zum Beginn des Außenbereichs. Bei der Begehung erläuterte Regina Bergner, Leiterin der Straßenplanung im KSJ, einige der Straßenschäden, wie z.B. absackende Fahrbahnteile.

KSJ | Oft sind parkende Fahrzeuge der Grund dafür, dass die Bankette an den Straßenseiten zerfahren werden

Naturgemäß sehen Anlieger – vor allem dann, wenn sie sich später an den Kosten eines Straßenausbaus zu beteiligen haben – Straßensituationen anders, als die Verwaltung, welche für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit zuständig ist. Im vorliegenden Fall wurden von Seiten der potentiell beitragspflichtigen Grundstückseigentümer kaum Straßenschäden angesprochen. Außerdem wurde argumentiert, dass die Absicht zur grundhaften Erneuerung der Straße Cospedaer Grund offensichtlich aufgrund des im vorderen Bereich anstehenden Bauvorhabens der Heimstätten Genossenschaft notwendig wird.

KSJ | KSJ Werkleiter Uwe Feige diskutiert mit Anliegern und Stadträten

Dem gab Uwe Feige, Werkleiter des städtischen Eigenbetriebs Kommunalservice Jena, recht und erklärte, dass vorerst nur im vorderen Teil der Straße ausgebaut werden soll. Um dies bedarfsgerecht machen zu können, sei aber eine planerisch Betrachtung der gesamten Straße notwendig, vor allem wegen der im Moment kaum richtig einzuschätzenden Wassermengen, die bei Starkregen die etwa 200 Höhenmeter bergab führende Straße hinab laufen.

KSJ | In der Straße Cospedaer Grund gab und gibt es einige Hochbauvorhaben, weitere stehen in Kürze an.

Auf Initiative der Ausschussvorsitzenden Elisabeth Wackernagel sagte der KSJ eine ergänzende Überarbeitung des Absichtsbeschlusses zu, die am 15. Juni 2017 im SEA behandelt werden soll; zuvor ist sie Thema im Ortsteilrat Jena-West. Hierbei soll deutlich werden, dass es der Stadt im Moment nur um den Ausbau des unteren (56 Meter langen) Straßenteils geht, hierfür aber eine Betrachtung der gesamten öffentlichen Straße aus planerischer Sicht notwendig ist. Einem solchen Kompromiss könnten, wie zu hören war, unter Umständen alle Beteiligten zustimmen.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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