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Straßenbauvorhaben Wiesenstraße/Angerkreuzung wurde vom Werkausschuss des KSJ gestoppt

Der verantwortliche Werkausschuss des städtischen Eigenbetriebs Kommunalservice Jena (KSJ) hat in einer Sondersitzung am Dienstag, dem 25.04.2017, die vor der Vergabe stehende Baumaßnahme 17/1170-BV (Grundhafte Erneuerung der Wiesenstraße von der Kreuzung Am Anger bis zur Grenze des Sanierungsgebietes Unteraue) abgebrochen. Vorgesehen war, dass zwischen Sommer 2017 und Herbst 2018 die Wiesenstraße im genannten Bereich hergestellt wird und eine Rechtsabbiegespur am Angerknoten zur Wiesenstraße hin neu zu bauen ist.

Dies war im Jahre 2015 im Stadtentwcklungsausschuss des Jenaer Statrats entsprechend besprochen und entschieden worden – siehe hierzu die Vorlagen Nr. 15/0674-BE (= Bau einer Rechtsabbiegespur am Angerknoten, Ausbau der Wiesenstraße vom Angerknoten bis Schillerpassage / Lückenschluss) sowie Nr. 15/0677-BV (= Absicht zur grundhaften Erneuerung der Wiesenstraße von der Kreuzung Am Anger bis zur Grenze des Sanierungsgebietes Unteraue). Schließlich hatte der Jenaer Stadtrat am 15.03.2017 mit seinem Beschluss Nr. 17/1170-BV zur grundhaften Erneuerung der Wiesenstraße das Vorhaben gebilligt und damit die Ausschreibung der Baumaßnahme veranlasst.

Diese sollte im April 2017 durch den Werkausschuss des KSJ vergeben werden. Durch die gegenteilige Entscheidung des Werkauschusses vom Dienstag wurden jetzt alle weiteren Aktivitäten in dieser Angelegenheit gestoppt; der Ausbaubeschluss für die Wiesenstraße bleibt jedoch bestehen. Auswirkungen auf später von den betroffenen Anliegern der Wiesenstraße zu zahlende Straßenbaubeiträge durch ggf. doppelte Plaungskosten oder an den Freistaat Thüringen zurück zu zahlende Fördermittel, sind nicht zu erwarten. Umgelegt werden stets nur die notwendigen Kosten eines Straßenausbaus.

/RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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