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Die Entscheidungen zu Wiesenstraße und Ziegenhainer Straße wurden getroffen, der Beschluss zum Cospedaer Grund bis Ende April verschoben

Der Stadtrat der Stadt Jena hat in seiner Sitzung am Mittwoch, dem 15. März 2017, den vom Kommunalservice Jena eingereichten Beschlussvorlagen zur Grundhaften Erneuerung der Wiesenstraße (von der Kreuzung Am Anger bis zur Grenze des Sanierungsgebietes Unteraue) und zur Grundhaften Erneuerung der Ziegenhainer Straße im Abschnitt zwischen dem Burgweg und der Friedrich-Engels-Straße mehrheitlich zugestimmt. Für die Ziegenhainer Straße heißt dies im genannten Straßenabschnitt, dass dort bereits gegen Ende diesen Jahres eine erste Vorausleistung auf die in späteren Jahren folgende Beitragsveranlagung erhoben werden soll.

Im Falle des Absichtsbeschlusses zur grundhaften Erneuerung der Straße Cospedaer Grund (von Erfurter Straße bis zur Grenze des Außenbereichs) mochte der Stadtentwicklungsausschuss des Stadtrates (SEA) diesen Beschluss am 23. März 2017 noch nicht endgültig behandeln, da dem Ausschuss die angekündigte Stellungnahme des Ortsteilrates Jena-West noch nicht in schriftlicher Form vorlag. Nun soll am 27. April 2017 weiter beraten werden; zuvor soll es eine Ortsbesichtigung geben.

Leider mussten aus diesem Grund auch die zahlreichen Anlieger der Straße, die an diesem Tag den Weg ins Rathaus gefunden haten,wieder unverrichteter Dinge nach Hause gehen: der entsprechende Tagesordnungspunkt war gleich zu Anfang der Sitzung des SEA von der Tagesordnung genommen worden. Zuvor hatte Herr Thomas Pöschel „stellvertretend für die Anwohnerschaft“ dem SEA eine ablehnende Stellungnahme übersandt und dabei dem Ortsteilrat Jena-West unterstellt, dieser habe in seiner Sitzung vom 01. März 2017 das Thema der Absicht zur grundhaften Erneuerung der Straße Cospedaer Grund nicht ergebnisoffen behandelt. – Lesen Sie auch diesen Artikel des Kommunalservice Jena zum Thema! / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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