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Cospedaer Grund: Der Kommunalservice Jena war zu Gast beim Ortsteilrat Jena-West

Anders als kürzlich in einem Blog der Jenaer Piratenpartei beschrieben, ist die Straße „Cospedaer Grund“ weder eine „Rodelpiste mit Begegnungsverkehr und Bürgersteig“ (sondern eine öffentliche Straße die eine Vielzahl an Grundstücken erschließt), noch erfolgte die Behandlung des entsprechenden Tagesordnungspunktes im Stadtentwicklungsausschuss / SEA am 23.02.2017 ohne Grund vor der Behandlung durch den entsprechenden Ortsteilrat Jena-West (sondern gerade, weil es aus Sicht des Kommunalservice Jena notwendig ist, solche Beschlüsse zuerst im SEA vorzustellen, bevor man sie in Ortsteilräten vorstellt).

KSJ | Der untere Teil der Straße Cospedaer Grund

Am 23.02.2017 beschloss der SEA, sich den Sachverhalt erst einmal anzuhören und dann erst abzustimmen – eine vernünftige Lösung im Gegensatz zur geforderten Vertagung, denn dies ermöglichte es dem KSJ einerseits, die Vorlage zu erläutern, hierbei klarzumachen, dass man in nächster Zukunft nur den unteren Teil der Straße sanieren möchte und dass es dabei bleibt, was in der Vorlage bereits zu lesen war: „Wann der restliche Teil der Straße grundhaft erneuert werden soll, steht noch nicht fest.“

KSJ | Der mittlere Teil der Straße Cospedaer Grund

Am 01.03.2017 waren der KSJ-Werkleiter Uwe Feige sowie als Abteilungsleiter Frau Bergner (Strategie und Planung) sowie meine Wenigkeit zu Gast beim OTR und konnten die Sache schnell klarstellen: Ja, wir würden gerne die Straße Cospedaer Grund von der Erfurter Straße bis zur Grenze des Außenbereichs grundhaft erneuern, den unteren Teil von der Erfurter Straße bis zur Straße Im Metztal möglichst schnell und den Rest im langen oberen Teil , dann wenn es notwenig wird, jedoch nicht in den nächsten fünf bis sieben Jahren.

Um Planungen in Auftrag geben zu können, benötigt der KSJ aber den Absichtsbeschluss, danach werden die Bürger schriftlich informiert, es gibt eine Informationsveranstaltung, der SEA befasst sich nochmals mit dem Sachverhalt, ebenso der Ortsteilrat, die Planung wird dort und im SEA vorgestellt und besprochen, erst dann können überhaupt Beschlüsse in den Stadtrat eingebracht werden und dieser entscheidet schließlich darüber ob und wie weit gebaut werden wird.

KSJ | Der obere Teil der Straße Cospedaer Grund

Am 01.03. kamen auch die Anlieger zu Wort und danach war klar: Auch der Ortsteilrat unterstützt den baldigen Bau des unteren Teils und die Formulierung des KSJ: „Wann der restliche Teil der Straße grundhaft erneuert werden soll, steht noch nicht fest.“, findet jedoch, dass man letzteres noch eindeutiger ausdrücken könnte und möchte gerne folgende Formulierung: „Die Baumaßnahmen im oberen Teil der Straße erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt und sind z.Zt. noch nicht in der mittelfristigen Finanzplanung von KSJ enthalten.“

Nun befasst sich der Stadtentwicklungsauschuss nochmals am 23.03.2017 mit dem Thema.

/RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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