Allgemein

Diese Woche im Stadtentwicklungsausschuss: Magdelstieg und Cospedaer Grund

Karte der Stadt Jena auf der die beiden Orte der beabsichtigten Baumaßnahmen mit einem roten Kreis gekennzeichnet sind

In der am 23. Februar 2017 um 17.00 Uhr im Plenarsaal des Rathauses stattfindenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses des Jenaer Stadtrates stehen zwei beitragsrechtliche Absichtsbeschlüsse auf der Tagesordnung.

Dies ist einerseits die Beschlussvorlage 17/1210-BV zur grundhaften Erneuerung der Straße Magdelstieg (Abschnitt: Gustav-Fischer-Straße bis Tatzendpromenade) und andererseits die Beschlussvorlage 16/1121-BV zur grundhaften Erneuerung der Straße Cospedaer Grund (von der Erfurter Straße bis zum Außenbereich).

Magdelstieg

Karte auf der der Bauabschnitt Magdelstieg zwischen Gustav-Fischer-Straße und Tatzendpromenade mit Bauanfang und Bauende eingezeichnet ist.
Baumaßnahme Magdelstieg © KSJ 2017
Eine Gesamtkarte der Stadt Jena auf der mit einem roten Kreis der Ort der Baumaßnahme Magdelstieg markiert ist
Karte © 2017 Kartenportal der Stadt Jena

Begründung:

Grundlage der beabsichtigten baulichen Maßnahme im Magdelstieg ist die für 2018 vorgesehene grundhafte Erneuerung der Tatzendpromenade vom Magdelstieg bis zur Carl-Zeiss-Promenade. Im relativ kurzen Straßenabschnitt des Magdelstiegs von der Kreuzung Gustav-Fischer-Straße bis zur Tatzendpromenade ist der Straßenzustand ähnlich schlecht wie im o.g. Teil der Tatzendpromenade, was auf das Alter der Straße sowie die in den letzten zwei Jahrzehnten gestiegenen Verkehrsanforderungen zurückzuführen ist.

Es ist beabsichtigt, die Herstellung der Tatzendpromende gemeinsam mit dem Abschnitt des Magdelstiegs von der Kreuzung Gustav-Fischer-Straße bis zur Tatzendpromenade durchzuführen. In einer nach Beschluss der Bauabsicht durchzuführenden Informationsveranstaltung mit den Eigentümern der betreffenden Grundstücke wird der Kommunalservice Jena die Notwendigkeit der Baumaßnahme darlegen und auf den zeitlichen Bauablauf eingehen.

Cospedaer Grund

Eine Gesamtkarte der Stadt Jena auf der mit einem roten Kreis der Ort der Baumaßnahme Cospedaer Grund markiert ist, daneben eine detaillierte Karte auf der der Cospedaer Grund eingezeichnet ist.
Karte © 2017 Kartenportal der Stadt Jena

Begründung:

Grundlage der beabsichtigten baulichen Maßnahme in der Straße Cospedaer Grund ist deren schlechter Straßenzustand. Dieser ist einerseits auf das Alter der Straße sowie die in den letzten Jahrzehnten gestiegenen Verkehrsanforderungen zurückzuführen. Öffentliche Straßen der Stadt Jena werden in aller Regel nur in ihrem Innenbereichsverlauf grundhaft erneuert, weshalb in diesem Fall die Grenze zum Außenbereich gleichbedeutend mit dem Herstellungsende ist.

In den kommenden Jahren soll vorerst nur der Anfangsteil der Straße Cospedaer Grund, beginnend bei der Erfurter Straße und endend an der Einmündung zur Straße Im Metztal, grundhaft erneuert werden. Wann der restliche Teil der Straße grundhaft erneuert werden soll, steht noch nicht fest. In einer nach Beschluss der Bauabsicht durchzuführenden Informationsveranstaltung mit den Eigentümern aller betreffenden Grundstücke der Straße Cospedaer Grund wird der Kommunalservice Jena die Notwendigkeit der Baumaßnahme darlegen und auf den beabsichtigtsne Bauablauf eingehen.

Die Beschlussvorlagen sowie weitere Informationen können Sie auch im Sitzungskalender der Stadt Jena ansehen. – klicken Sie hier.         /AE

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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