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„Lützowstraße“: Der Stadtentwicklungsausschuss macht den Weg frei zum grundhaften Ausbau, beschließt aber Auflagen und zu prüfende Sachverhalte

Engstellen der Luetzowsstraße in der Variante A - Abbildung © Stadt Jena KSJ
Stützmauern und Engstelle der Lützowsstraße in der Ausbauvariante A – Abbildung © Stadt Jena KSJ

Viel war in den vergangenen Monaten über den geplanten Ausbau der Lützowstraße in Jena Lichtenhain diskutiert und debattiert worden. Und auch der Stadtentwicklungsausschuss des Stadtrates (SEA) hatte es sich mit seiner, mehrfach verschobenen, Entscheidung zum Ausbau der Lützowstraße am 29.10.2015 nicht leicht gemacht. Seine Mitglieder waren vor Ort, berücksichtigten Wünsche der Bürger, sprachen mit Fachleuten. Auch der Kommunalservice Jena (KSJ) war mehrfach vor Ort, gab verschiedene Planungsvarianten, wie die Lützowstraße am Besten auszubauen sei, in Auftrag, führte im unteren Teil der Straße mehrere Probebohrungen zum Testen der Tragfähigkeit durch.

Ausbaustrecke in der Variante A der Luetzowstrasse - Abbildung © Stadt Jena KSJ
Vom Stadtentwicklungsausschuss festgelegte Ausbaustrecke der Lützowstrasse in der Variante A – Abbildung © Stadt Jena KSJ / Zum Vergrößern bitte anklicken!

Nun scheinen alle Beteiligten zufrieden mit dem erreichten Ergebnis, denn am 29.10.2015 stimmten die Mitglieder des SEA einstimmig dem geplanten grundhaften Straßenbau zu, dies jedoch unter Auflagen und zu prüfenden Sachverhalten. Der Fachausschuss entschied u.a., dass die Straße nicht bereits von der Mühlenstraße beginnend sondern erst ab der Kirche beitragspflichtig ausgebaut wird, weil der untere Abschnitt dem Augenschein nach in Ordnung sei. „Das Ende des Ausbau entspricht Variante E“, heißt es im Beschluss (den man HIER nachlesen kann) und damit ist der von der Stadt Jena vorgeschlagene Wendehammer am Lauensteinweg klar als Ausbauende definiert.

Ausbauende der Luetzowstrasse in Lichtenhain - Abbildung © Stadt Jena KSJ
Vom Stadtentwicklungsausschuss festgelegtes Ausbauende der Lützowstrasse in Lichtenhain – Abbildung © Stadt Jena KSJ

Außerdem wurde beschlossen, dass Einwendungen des Ortsteilrates Lichtenhain, zu der von der Stadt Jena (nach der Richtlinie für die Anlagen von Stadtstraßen RASt 06) für notwendig empfundenen Straßenbreite und den Stützmauern im oberen Teil der Lützowstraße, bei der weiteren Planung Berücksichtigung finden sollen. Natürlich kann weder ein Ortsteilrat noch ein Fachausschuss des Stadtrates bestimmen, dass Straßenbaurichtlinien außer Kraft gesetzt werden (hier sind u.a. Forderungen der Straßenverkehrsbehörde oder von Feuerwehr und Rettungsdiensten zu berücksichtigen), doch wird der Kommunalservice mit den Fachdienststellen prüfen, ob die neu auszubauende Straße – dem Wunsche des Ortsteilrates entsprechend – nur in etwa so breit sein darf, wie die vorhandene. Außerdem stehen die Notwendigkeiten von mehreren Stützmauern auf dem Prüfstand. Deshalb erklärte KSJ-Chef Uwe Feige am 04.11.2015 im Stadtrat auf Anfrage, dass „die Empfehlung des Ausschusses zur Zeit nicht vollzugsfähig“ sei, denn man werde als Kommunalservice in Abwägung aller Argumente „erst noch einmal über das Projekt als solches befinden.“

Möglicherweise muss sogar wegen der Erneuerung der Gasleitung der Stadtwerke Jena Energie vor der Kirche der genaue Startpunkt der beitragspflichtigen Straßenherstellung noch einmal leicht verschoben werden, doch im Grunde steht das Projekt nun in seiner Gänze fest – vorbehaltlich der Prüfung der Einwendungen. Andreas Mund, einer der betroffenen Anlieger aus der Lützowstraße (zudem Ortsteilratsmitglied und Vorsitzender der dortigen „Bürgerinitiative Lützowstraße“), erklärte hierzu in der Ostthüringer Zeitung, er hoffe, „dass der Beschluss aus dem Stadtentwicklungsausschuss so umgesetzt wird, wie es der Ausschuss beschlossen hat.“ Lichtenhain sei den Stadträten sehr dankbar dafür gewesen, dass sie sich der Probleme des Ortsteils angenommen hätten, so Mund in der OTZ. Den entsprechenden Zeitungsbericht kann man DORT nachlesen.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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