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„Ist das denn überhaupt nötig? Es gibt in Jena Straßen, die viel schlechter sind.“ – Einige Bemerkungen zu den Gründen für Arbeiten an öffentlichen Straßen

JEZT - Die Lobedaer Strasse – Foto © Stadt Jena KSJ
Die Lobedaer Straße – Foto © Stadt Jena KSJ

Vor Kurzem machten Bürger eines Jenaer Wohngebietes wegen Straßenbauarbeiten ihrem Ärger Luft. In der Lokalzeitung äußerte man sowohl Unverständnis dafür, dass die Arbeiten bei den Anliegern der Seitenstraßen nicht ausreichend kund getan worden waren, fragte „Ist es fürstliche Willkür, Unfähigkeit oder Gleichgültigkeit der kommunalen Verwaltung in Jena gegenüber den Bürgern?“, zog anschließend sogar die Notwendigkeit der Baumaßnahmen – hier eine Straßendeckenerneuerung, anderswo die grundhafte Erneuerung – in Zweifel, was sich in der rhetorischen Frage, ob „dies überhaupt nötig sei“ manifestierte, nebst dem Nachsatz, es gebe in Jena Straßen, die viel schlechter seien.

Nun hat der Geschäftsbereich Tiefbau und Stadtraum einem Auftrag zur stetigen Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht auf unseren öffentlichen Straßen auch hierfür jeweils ein jährliches Budget für die Instandhaltungen sowie eines für den Straßenneubau zur Verfügung. In diesem Zusammenhang  wacht u.a. der Werkausschuss des Kommunalservice Jena (KSJ) darüber, dass mit dem Steuergeld sinnvoll umgegangen wird und Arbeiten sinnvoll und nach einer bestimmten Priorität durchgeführt werden.

Wenn, wie etwa in der Lützowstraße oder der Bauersfeldstraße, eine öffentliche Verkehrsanlage grundhaft erneuert werden muss oder z.B. in der Fuchslöcherstraße bzw. der Dornburger Straße die Fahrbahndecke zuerst abgefräst und danach neu aufgebaut wird, dann sprechen stets gute Gründe für eine solche Maßnahme. Natürlich wird man immer andere Straßen finden, die in einem noch schlechteren Zustand sind, aber dort gibt es oft genug andere Gründe, die dagegen sprechen genau jetzt genau diese Straße anzufassen.

Die genauen Gründe für solche Entscheidungen kann man beim KSJ entweder in der Abteilung Straßenverwaltung/Straßenbaubehörde (Telefonsammelnummer: 03641 4989 – 160) oder der Abteilung Bau- und Qualitätsmanagement (Telefonsammelnummer: 03641 4989 – 140) nachfragen. Bei uns erfährt man unter der Telefonsammelnummer: 03641 4989 – 190 ob mit den betreffenden Bauarbeiten eine Beitragspflicht verbunden ist oder nicht.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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