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Stadtentwicklungsausschuss im Mai und Juni 2015: Die geplanten Vorlagen der Abteilung Beiträge (Stand: 05.05.2015)

Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses im Plenarsaal des Rathauses - Symbolbild © Stadt Jena KSJ
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses im Plenarsaal des Rathauses – Symbolbild © Stadt Jena KSJ

Für die Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses des Jenaer Stadtrats im Mai und Juni 2015 hat die Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena derzeit folgende Beschlüsse in Vorbereitung:

Wiedervorlage 15/0306-BV = Absicht zur Verbesserung bzw. grundhaften Erneuerung der „Bauersfeldstraße“ im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung Winzerla – Geplanter Termin: 28.05.2015Siehe auch HIER!Hinweis: Diese Vorlage wurde im Stadtentwicklungsausschuss bereits vorberaten und am 11.05.2015 im Ortsteilrat Winzerla vorgestellt.

15/0348-BV = Änderung des Absichtsbeschlusses 14/0027-BV zur „Lützowstraße“ – Geplanter Termin: 28.05.2015Siehe auch HIER!

15/0346-BE = Die erstmalige endgültige Herstellung von öffentlichen Straßen und Wegen im B-Plangebiet Hausbergviertel – Geplanter Termin: 11.06.2015Siehe auch HIER!

15/0443-BV = Absicht zur grundhaften Erneuerung der „Ulmer Straße“ (bereits erstmalig hergestellter Bereich) – Geplanter Termin: 11.06.2015 – Hinweis: Diese Vorlage fand im November 2014 im Stadtentwicklungsausschuss wegen Stimmengleichheit von „Ja“- und „Nein“-Stimmen keine Mehrheit und soll daher nach einen Zeitraum von etwas mehr als sechs Monaten erneut beraten werden.

Wiedervorlage 15/0344-BV = Absicht zur Verbesserung bzw. grundhaften Erneuerung der Straße „Im Krähmer“ in Wöllnitz – Geplanter Termin: 11.06.2015 oder 25.06.2015Siehe auch HIER!Hinweis: Diese Vorlage wurde im Stadtentwicklungsausschuss bereits vorberaten.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

  1. Tobias N.

    Ganz so richtig ist die Darstellung nicht: Das Thema Bauersfeldstrasse wurde auf Antrag des OTB nicht weiter behandelt, weil der Ortsteilrat Winzerla nicht vorher beraten konnte und somit keine Empfehlung abgeben konnte.
    Bei der Straße Im Kraehmer wurde dieser TOP wegen zahlreicher Unstimmigkeiten in der Vorstellung durch Hr Sauer von der Tagesordnung genommen, keineswegs in einer ersten Lesung behandelt. Die Darstellung im Beitrag ist also falsch.
    Auch bei der Ulmer Straße gab es einige Unklarheiten, die für den Absichtsbeschluss (!!!) eine Ablehnung zur Folge hatten (keine Zustimmung bedeutet nun einmal eine Ablehnung, egal wie knapp eine demokratisch getroffene Entscheidung auch sein mag. Hier sollte die betreffende Abteilung nicht wertend auftreten. )
    Schade, dass den ehrenamtlichen Ortsteilräten und Stadträten wegen nicht-sorgfältiger Vorbereitung soviel Zeit gestohlen wird.
    Für den eiligen Leser: Bei einem Absichtsbeschluss wird der Verwaltungsvorgang angestoßen. Es ist (theoretisch) verfahrensoffen.

    • Abteilung Beiträge

      Diese Darstellung ist als Kommentar ohne journalistischen Inhalt zu sehen und muss deshalb auch weder im Detail noch insgesamt der Wahrheit entsprechen. Kommentatoren sind in diesem Blog nicht dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß zu berichten; die Stadt Jena bzw. der Kommunalservice Jena schon.

      Wahr ist bezüglich der Straße „Im Krähmer“, dass der Stadtentwicklungsausschuss die Vorlage am 23.04.2015 zur Kenntnis genommen und eine weiter Beratung beschlossen hat. Die Behauptung, sie sei von der Tagesordnung genommen worden, entbehrt nach Rücksprache mit der Ausschussvorsitzenden jeglicher Grundlage und ist daher als vom Kommentator frei erfunden zu betrachten.

      Ihre Abteilung Beiträge im Kommunalservice Jena

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