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Nach dem Beschluss zum B-Plan: Wie es im neuen „Hausbergviertel“ mit dem beitragspflichtigen Straßenbau weitergeht

Aktueller Entwurf zur Aenderung des Bebauungsplans Hausbergviertel © Stadt Jena 2014
Aktueller Entwurf zur Aenderung des Bebauungsplans Hausbergviertel © Stadt Jena 2014

Auf seiner Sitzung am 25.02.2015 hat der Jenaer Stadtrat mit 24 zu 15 Stimmen dem 2. Entwurf für die Änderung des Bebauungsplanes „Hausbergviertel“ zugestimmt. Damit ist dieser B-Plan verbindlich, nachdem zwischen 1991 und 2014 bereits sieben zugehörige Beschlüsse gefasst worden waren (= StVV Jena am 12.06.1991 sowie StR-am 28.10.2009, am 23.06.2010, am 16.12.2010, am 08.06.2011, am 15.12.2011 und an 16.07.2014).

Dieser Bebaungsplan sieht die sog. „erstmalige endgültige Herstellung“ von insgesamt drei öffentlichen Straßen und mehreren Wegen vor. In der Öffentlichkeit wurden hierbei bisher vor allem die sog. „Planstraße A“ (= in der Abbildung blau gekennzeichnet), die sog., „Planstraße B“ (= in der Abbildung orange gekennzeichnet) und die Verlängerung der „Ulmer Straße“ (= siehe Abbildung unten) diskutiert.

Es handelt sich hierbei jeweils um Straßen, für deren Herstellung in späteren Jahren Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Jena (EBS) fällig werden. Dies ist so, weil die neu anzulegenden Straßen bestimmte Grundstücke „baureif“ machen und die Eigentümer dieser Grundstücke hierfür nach den §§ 127 ff. des BauGB zu einer Zahlung von Erschließungsbeiträgen verpflichtet sind.

Planstrasse A und Plantrasse B - Abbildung © Stadt Jena KSJ
B-Plan Hausbergviertel: „Planstraße A“ und „Plantraße B“ – Abbildung © Stadt Jena KSJ

Dies betrifft sowohl die beiden großen Grundstückseigentümer an den Planstraßen „A“ und „B“ – eine private Wohnbaukonzept-Firma aus Jena und die Kommunalen Immobilien Jena (KIJ) – als auch die direkten Grundsrtücksanlieger an der zu verlängernden „Ulmer Straße“ (= in der Abbildung unten mit einem roten Rahmen gekennzeichnet. An der „Ulmer Straße“ sind es (die gerade erwähnte) private Wohnbaukonzept-Firma aus Jena als auch mehrere Altanlieger dieses Bereichs.

Das Neubau-Teil der Ulmer Strasse - Abbildung © Stadt Jena KSJ
Das Neubau-Teil der „Ulmer Straße“ – Abbildung © Stadt Jena KSJ

Da nach den Regelungen des BauGB sowie § 13 der Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) KEINE Beschlussfassung im Stadtentwicklungsausschuss oder dem Stadtrat zur beitragspflichtigen Herstellung notwendig ist, werden wir – wie es in diesem Blog bereits im Januar 2015 angekündigt wurde – hierzu auch keine entsprechenden Beschlüsse einbringen.

Jedoch wird der Kommunalservice Jena – wie ebenfalls im Januar angekündigt – die betroffenen Anlieger des Bebaungsplangebietes in den nächsten Monaten schriftlich über die bundesrechtlichen Besonderheiten und Regelungen des Beitragsrechts informieren und im Sommer bzw. Herbst 2015 die voraussichtlichen Beitragshöhen nennen.

Hierzu begleitend wird es im April 2015 im Stadtentwicklungsausschuss eine entsprechende Berichtsvorlage zur erstmaligen endgültige Herstellung von öffentlichen Straßen und Wegen im B-Plangebiet Hausbergviertel geben.

Bereits in diesem Jahr soll dann der Neubau der „Ulmer Straße“ beginnen; hier wird das Bauende 2016 erwartet. Mit dem Baubeginn der beiden Planstraßen ist jedoch erst im kommenden Jahr zu rechnen.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

  1. Dr Gerd Philipp

    Es ist merkwürdig, daß am Burgweg noch keine Erschließungsmaßnahmen zur Anlage der Planstraße B erkennbar sind, auch wenn der Baubeginn erst 2016 sein soll. Es bleibt nur zu hoffen, daß dann nicht Jetzt-Errichtetes wieder zerstört werden muß.

    • Abteilung Beiträge

      Sehr geehrter Herr Dr. Phlipp,

      bevor wir Ihre Frage beantworten konnten, wollten wir der Ortsteilratssitzung Wenigenjena in dieser Woche nicht vorgreifen. Dort wurde von unserem Abteilungsleiter Bau- und Qualitätsmanagement, Herrn Schulz, eindeutig klargestellt: Die Ausbauarbeiten am „Burgweg“ gehen weiter zügig voran und der aktuelle 3. Bauabschnitt soll bis Ende November 2015 fertiggestellt sein. Dann wird der Burgweg bis etwa zur Hausnummer 38, in deren Höhe die zweite Planstraße in das künftige Neubaugebiet am Hausberg abbiegen wird, vollendet sein. Der Kommunalservice wird Sorge dafür tragen, dass möglichst nichts jetzt neu zu bauendes bei der Herstellung der Planstraße B wieder zurück gebaut werden muss.

      Weitere informationen erhalten Sie auf unserem „Burgweg“-Blog, den man hier findet => https://blog.jena.de/burgweg/.

      Ihre Abteilung Beiträge

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