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TOP 5.4 der Stadtratssitzung am 22.04.2015: Antworten auf die Fragen von Dr. Nitzsche zur Höhe von Straßenausbaubeiträgen im Vergleich zu anderen Jenaer Straßen am Beispiel „Pennickental“

JEZT - Ausschnitt aus dem Livestream der Stadt Jena - Uebertragung der Stadtratssitzung 2015-01-28 - Bildausschnitt © JenaTV
Ausschnitt aus dem Livestream der Stadt Jena von der Übertragung der Stadtratssitzung – Bildausschnitt © JenaTV

In seiner Sitzung am 22.04.2015 beschäftigte sich der Jenaer Stadtrat unter dem TOP 5.4 (Fragestunde) mit der Anfrage von Herrn Stadtrat Dr. Nitzsche (FDP) zu Straßenausbaubeitragshöhen im Pennickental im Vergleichn mit anderen Beitragserhebungsmaßnahmen (Session Nummer 15/0070-AN).

Hierzu gab es von Herrn Stadtentwicklungsdezernet Peister folgende Vorbemerkung: „Ich habe mir vom Kommunalservice dieser Tage noch einmal die genauen Zahlen geben lassen. In der Straße Pennickental wurden zu dem 44 nicht städtischen Grundstücken, verteilt auf 33 verschiedene Eigentümer, Straßenbau-Beitragsbescheide verschickt. Nach dem Ablauf der Widerspruchsfrist waren bei der Stadt Jena Widersprüche für insgesamt 18 Grundstücke eingegangen, und zwar von 12 Eigentümern. 18 Grundstücke von 44 und 12 Eigentümer von 33: das ist jeweils weit weniger als die Hälfte. Das ist immer noch viel, verstehen Sie mich da richtig, aber es wurde ja auch in diesem Haus gelegentlich gesagt, dass möglicherweise alle Anlieger Widerspruch einlegen könnten oder einlegen würden.“

Konkret fragte Dr. Nitsche 1.): „Wie hoch war diese Größe jeweils bei den letzten zehn Maßnahmen zur grundhaften Erneuerung vor der Maßnahme im Pennickental, zu denen die Stadt bereits Bescheide für die Straßen-ausbaubeiträge verschickt hat (bitte chronologisch nach Datum des Versands der Bescheide)?“

Antwort von Herrn Dezernent Peisker: „Die Absicht, von der Verwaltung eine Art Matrix zu bekommen, ist einerseits sinnvoll, um zukünftig Vergleiche anstellen zu können, kann aber – und darauf gehe ich dann bei der zweiten Frage ein – auch zu falschen Annahmen führen. Die gewünschte Liste liegt inzwischen vor und ist Ihnen auch schon übergeben worden. Bei den letzten zehn vergleichbaren Maßnahmen gibt es zwei, die weit über dem Durchschnittwert von 8,50 Euro liegen: dies sind das Jenaertal und das Pennickental. Zwei liegen weit darunter liegen. Interessant ist jedoch, dass die 11,90 Euro im Pennickental sich aus der erblichen verringerten gewichteten Gesamtfläche beitragsfähiger Grundstücke ergeben. 2009 hatten wir noch die Annahme, dass sich bei Kosten auf rund 23.150 qm verteilen würden – hieraus sind jetzt bei der Umlage etwa 17.550 qm oder 25 % weniger geworden. Das führt natürlich zu einem rasanten Anstieg der Werte Euro pro qm. Nimmt man von den 11,90 Euro 1/4tel weg, dann wären dies 8,90 Euro geworden. Herr Sauer hatte ja im Stadtentwicklungsausschuss im Dezember bereits ausführlich über die von einigen Wöllnitzer Bürgern selbst vorgenommenen Veränderungen am Eigentum oder den Flächen Ihrer Grundstücke berichtet, so dass ich hierauf jetzt nicht weiter eingehen brauche. Nur so viel: Hätte sich nichts verändert, dann wäre die Beitragserhebung im Pennickental eine sehr durchschnittliche geworden, was den Wert pro qm betrifft.“

Herr Dr. Nitzsche fragte 2.:) „Wird die Verwaltung diese Größe, ebenso geschätzt wie bislang der niedrigste und der höchste zu erwartende Einzelbeitrag, beim Absichtsbeschluss zur grundhaften Erneuerung von Straßen künftig mit beziffern?“

Hierauf antwortete der Stadtentwicklungsdezernent: „Ja, die Idee ist gut und wir werden das machen. Der Kommunalservice wird zukünftig bei Baubeschlüssen am Ende der Begründung auch einen prognostizierten qm-Wert mit angeben. Beim Absichtsbeschluss kann ein solcher Wert noch nicht mit angegeben werden, denn wenn ein Absichtsbeschluss gefasst wird, steht allein die Summe der grob geschätzten Kosten fest und noch keine Anzahl der Grundstücke oder deren Bebaubarkeit bzw. Nutzbarkeit, Flächen und so weiter. All das sind Faktoren, die den qm-Preis mitbestimmen und die gibt es bei einem Absichtsbeschluss noch nicht.

Ich warne aber davor, den qm-Angaben zu viel Bedeutung zuzumessen was Vergleiche angeht. So wird etwa die Fahrbahn von Bundesstraßen beitragsrechtlich prozentual ganz anders umgelegt als bei Anliegerstraßen. Und wenn man beispielsweise einmal die Otto-Schott-Straße als Vergleich mit anderen Straßen heranzieht – die ist jetzt in der Liste nicht enthalten, weil sie zeitlich früher abgerechnet wurde – dann stellt man fest, dass das riesige Grundstück des Glaswerks dafür sorgt, dass der qm-Wert dort bei unglaublichen 75 Cent liegt. Wäre es aber nur halb so groß, hat man einen Wert von 1,50 Euro und so weiter. Außerdem repräsentiert der qm/Euro-Wert ja auch noch nicht einmal den zu zahlenden Beitrag, denn alle Grundstücke, die an mehreren Straßen liegen, zahlen vom berechneten Beitrag nur 2/3tel. Im Pennickental lag der umlagefähige Aufwand nach Abzug aller Eigenanteile bei rund 209.000 Euro; hieraus berechnen sich die 11,92 Euro pro qm. An die Stadt zu bezahlen waren aber wegen der sog. Eckgrundstücksvergünstigungen nur etwa 184.000 Euro.“

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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