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Was ist eine „Prioritätenliste“ und wo erhält man Informationen hierzu?

Priortätenlliste - Symbolbild © Stadt Jena KSJImmer wieder wird in der Bevölkerung darüber spekuliert, ob es in Jena so etwas wie eine langfristige Planung darüber gibt, welche Straßen, Wege, Plätze zukünftig auszubauen, zu reparieren, zu erneuern oder zu verbessern sind. Oder man fragt sich, wie und wo entschieden wird, was im unterirdischen Bauraum der Straßen geschieht, wann welche Leitungen erneuert oder verlegt werden sollen? – „Gibt es bei der Stadt eine Projekt- oder Prioritätenliste?“ ist nur eine solcher Fragen, die uns zum Thema erreicht haben.

Strassenplaner bei der Arbeit im Kommunalservice Jena - Foto © Stadt Jena KSJ
Straßenplaner bei der Arbeit im Kommunalservice Jena – Foto © Stadt Jena KSJ

Klare Antwort: Ja! – Bei der Stadt Jena gibt es seit 1992 eine Prioritätenliste für den Straßenbau. Zuerst wurde sie vom Tiefbaubereich der Stadtverwaltung erstellt und seit 2011 führt sie die Abteilung Bau- und Qualitätsmanagement im Kommunalservice Jena (KSJ), übrigens in enger Abstimmung mit der Abteilung Straßenverwaltung / Straßenbaubehörde. Werden aufgrund der Prioritätenliste genauere Planungen notwendig, so ist als dritte Abteilung des KSJ die Straßenplanungsabteilung mit eingebunden.

Zur vereinfachten Kontaktaufnahme sei hier die E-Mail-Adresse tiefbau-stadtraum @ jena.de empfohlen, wo man unter dem Stichwort „Prioritätenliste“ (= bitte in der Mail immer angeben!) allen drei Abteilungen Fragen stellen kann und Auskunft erhält.

Die Straßenbauleitplanung (zu der auch die Radwegeproblematik gehört) wird nicht im KSJ durchgeführt sondern vom Dezernat Stadtentwicklung im Fachdienst Stadtumbau. Gleiches zu den Staßenbahntrassen beim Jenaer Nahverkehr (JeNah) und die Leitplanung für dem unterirdischen Bauraum der Straßen, Wege und Plätze in Jena zu Wasserleitungen, Abwasserkanälen, -sammlern sowie Gas- und Elektroleitungen findet bei der Stadtwerke Jena Gruppe / Bereich Energie und dem Zweckverband JenaWasser statt.

Ortseingangsschild Jena - Symbolbild © Stadt Jena KSJIn der erwähnten Prioritätenliste des Kommunalservice Jena enthalten sind grundsätzlich alle Straßen im Bereich der Stadt Jena, für die die Stadt Jena der sog. „Straßenbaulastträger“ ist. Vereinfacht kann man sagen, dass die Stadt Jena immer vom gelben Ortseingangsschild bis zum nächsten Ortsausgangsschild für die Straßenbaulast zuständig ist; vor dem Ortseingangschild und nach dem Ortsausgangsschild ist in der Regel das Straßenbauamt des Freistaates Thüringen verantwortlich.

In Jena gibt es viele Hundert öffentliche Straßen, Wege und Plätze und für jede dieser Verkehrsanlagen wird eine Straßenakte geführt. Die sog. „Straßenbegeher“ des KSJ stellen den Straßenzustand und Veränderungen hieran fest. Die Gruppe der Straßen, Wege und Plätze der Schadensklasse IV „(= schlechtester Straßenzustand unter den Jenaer Straßen) ist ganz oben auf der Prioritätenlist und wird vordringlich weiterbearbeitet. Allerdings ist schon diese Gruppe so umfangreich, dass sie nicht im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung (= die nächsten fünf Jahre) des Kommunalservice Jena abgearbeitet werden kann.

Ablaufstand Planung und Durchfuehrung von Baumassnahmen - Symbolbild © Stadt Jena KSJ
Ablaufstand Planung und Durchführung von Baumassnahmen – Symbolbild © Stadt Jena KSJ

„Abarbeiten“ heißt konkret, dass eine Entscheidung zu treffen ist, ob die betreffende Straße weiter instand gehalten werden kann (= nicht straßenbaubeitragspflichtig) oder ob sie grundhaft erneuert bzw. verbessert wird (= beitragspflichtig). Hier sind verschieden Dinge zu beachten (siehe dazu unseren gesonderten Artikel!). Doch auch hier gilt: Ausnahmen bestätigen die Regel!

Die Aussenbereichs-Strasse Im Kraehmer - Foto 2 © Stadt Jena KSJ
Zustand der Außenbereichs-Straße „Im Kraehmer“ – Foto 2 © Stadt Jena KSJ

Beispielsweise befindet sich die Bauersfeldstraße in Winzerla weit hinten auf der Prioritätenliste der Stadt Jena, denn sie ist vom Alter und vom Straßenzustand sowie ihrer Bedeutung her noch in einem relativ guten Zustand. Totzdem erhielt ihre Erneuerung noch vor dringenderen Straßenbaumaßnahmen des KSJ Priorität durch den Stadtentwicklungsausschuss des Jenaer Stadrats, da es sich hierbei um eine Maßnahme im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung handelt und die Stadt Jena auch noch mit Fördermitteln unterstützt wird. Daran hat sich der Kommunalservice Jena zu halten, denn er ist an solche politischen Entscheidungen gebunden.

Anders war es im Falle der Straße „Im Krähmer“ in Wöllnitz. Dort war zwar aufgrund des schlechten Straßenzustands (siehe Foto links) die grundsätzliche Priorität für eine Straßenerneuerung gegeben, jedoch nicht in den nächsten fünf bis zehn Jahren. Aufgefordert vom Zweckverband JenaWasser ergibt sich hier jedoch für die Stadt / den KSJ die rechtliche Notwendigkeit, die Straßenentwässerung sowohl der Außenbereichsstraße als auch der Straße in der Siedlung „zu regeln“, so dass 1.) kein Straßenoberflächenwasser ungesammelt abfließt, was vor allem bei Starkregen ein erhebliches Problem darstellt – vor allem für bestimmte Grundstücke, die weiter unten im Pennickental anliegen und das Wassser „abbekommen“ – und 2.) eine vorgeschriebene Abführung des Außengebietswassers notwendig wird. Solche Maßnahmen sind i.d.R. nicht mehr mit Instandhaltungsarbeiten und -mitteln zu lösen und bedürfen einer raschen, nachhaltigen Straßenbaumaßnahme, selbst wenn die entsprechende Straße nach der Abfolge der Prioritätenliste erst in zehn Jahren an der Reihe gewesen wäre.

Man sieht also: Die Prioritätenliste ist einerseits eine Aufgabe der laufenden Verwaltung (die in Jena vom KSJ wahrgenommen wird), andererseits aber auch abhängig von politisch-städtebaulichen Entscheidungen und der Arbeit der Stadtwerke oder des Nahverkehrs bzw. den Erfordernissen des Wasser-/Abwasser-Zweckverbandes. Und hierbei sind noch nicht einmal Havarien mit einbezogen (Wasserrohrbrüche, Erdfälle etc.), die immer eine unmittelbare Veränderung der Priorität einer Straßenbaumaßnahme mit sich führen können.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

  1. Ich finde eine Prioritätenliste für den Straßenbau wie in Jena sehr gut. Ideal ist, wenn Bürger sich online darüber informieren können, wann welcher Schaden beseitigt wird. Teilweise geht es ja sehr schnell, Straßen auszubessern, teilweise dauert es lange, da auch gleich die unterirdische Infrastruktur mit angefasst wird. Wir freuen uns über unsere neu gestaltete Kreuzung, die Straße wurde für mehr Griffigkeit sogar gefräst.

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