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„Im Krähmer“: Im Internet kursieren mehrere fehlerhafte und unrichtige Informationen

Die Strasse Im Kraehmer - Foto 2 © Stadt Jena KSJ
Die Anliegerstraße „Im Krähmer“ (= in der Vorlage des KSJ enthalten) – Foto 2 © Stadt Jena KSJ

Im Artikel eines Internet-Blogs vom 24.04.2015 werden unter dem Titel „Es gibt in Jena wichtigere Straßen zu sanieren!“ unrichtige und fehlerhafte Angaben gemacht.

Unter anderem schreibt der Autor des Artikels zur Vorlage „Absicht zur Verbesserung bzw. grundhaften Erneuerung der Straße Im Krähmer in Wöllnitz“ (Zitat): „Schon im Titel der Vorlage schwingt Unsicherheit mit: Soll die Anliegerstraße nun verbessert oder grundhaft erneuert werden? Immerhin soll der ‚Spaß‘ geschätzte 400 000 Euro kosten. Die Grundstückseigentümer werden mit Straßen(aus)baubeiträgen in Höhe von 240 000 zur Kasse gebeten.“ – Dies ist nicht zutreffend. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses (SEA) am 23.04.2015 wurde erklärt, dass das Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in § 7 gleichberechtigt die Begriffe „Erneuerung“ und „Verbesserung“ benennt. Zur Vorlage „Im Krähmer“ wurde von Seiten des Kommunalservice Jena (KSJ) ausgeführt, dass die Straßenbestandteile „Im Krähmer“, welche vorhanden sind, erneuert werden sollen und andere, die (wie etwa die Straßenentwässerung) neu zu bauen sind, eine Verbesserung im Sinne des § 7 ThürKAG darstellen. Der KSJ ist hier also keineswegs „unsicher“, sondern folgt dem Wortlaut der Gesetzesvorgabe.

Die Strasse Im Kraehmer - Foto 1 © Stadt Jena KSJ
Die Anliegerstraße „Im Krähmer“ (= in der Vorlage des KSJ enthalten) – Foto 1 © Stadt Jena KSJ

Die Fahrbahn „Im Krähmer“ (jedenfalls soweit sie Bestandteil des Absichtsbeschlusses ist) befindet sich zwar augenscheinlich in keinem schlechten Zustand, wurde aber nie nach den Regeln des Straßenbaus hergestellt. Aber auch der in der Beschlussvorlage nicht für eine beitragspflichtige Erneuerung mit einbezogene Straßenteil vor dem Wöllnitzer Friedhof (siehe Foto ganz unten) soll ertüchtigt bzw. ordentlich hergestellt werden, was jedoch weder Bestandteil der Vorlage 15/0344-BV „Absicht zur Verbesserung bzw. grundhaften Erneuerung der Straße ‚Im Krähmer‘ in Wöllnitz“ war, noch konnten hierzu ausreichend die notwendigen Erläuterungen gegeben werden, da die Ausschussvorsitzende die Rednerliste bereits geschlossen hatte. Wenn der Autor des Blog-Berichtes also schreibt, dieser Abschnitt werde (Zitat) „grundsätzlich nicht gemacht, wie es der Abteilungsleiter in seiner Einleitung formulierte“, so ist auch dies unzutreffend.

Im Gegenteil: Hier wird in der nahen Zukunft in Absprache mit dem Zweckverband JenaWasser ein Kanal gebaut, der das Außengebietswasser über die Straße „Oberes Pennickental“ hinaus ableitet. In diesem Zuge ist dann auch eine (hier jedoch beitragsfreie) Straßenherstellung vorgesehen. Insofern stimmt es also nur halb, wenn der Autor schreibt „Bürger und Stadträte verstehen aber nicht, weshalb ein Teil der Straße ausgespart werden soll. Die Antwort auf diese Frage musste KSJ-Abteilungsleiter Sauer auch der Ausschussvorsitzenden Elisabeth Wackernagel schuldig bleiben“.

Ebenfalls vom Autor des Ausschuss-Berichtes falsch wiedergegeben ist, wenn er schreibt (Zitat) „Mit 9 von 10 Stimmen wurde diese Beschlussvorlage (…) von der Tagesordnung genommen“. Tatsache ist, dass die Beschlussvorlage auf der Tagesordnung stand, am 23.04.2015 auch ausgiebig behandelt wurde und nur die Entscheidung über den Beschluss verschoben wurde, bis ein Votum des Ortsteilrates Wöllnitz vorliegt.

Die Aussenbereichs-Strasse Im Kraehmer - Foto 1 © Stadt Jena KSJ
Die Außenbereichs-Straße „Im Krähmer“ (= im Absichtsbeschluss des KSJ nicht enthalten) – Foto 1 © Stadt Jena KSJ

Weiter schrieb der Autor, dass KSJ-Abteilungsleiter Rainer Sauer am 23.04.2015 im SEA die Zusammenhänge erläutert habe, aber (Zitat) „auch für die fehlerhafte ‚rückhaltlose Aufklärung‘ im Pennickental verantwortlich ist – und schon einmal den Briefbogen des Oberbürgermeisters für die Korrespondenz benutzt“. Und auch diese Darstellung ist unrichtig!

Hierzu ist 1.) zu bemerken, dass die Abteilung Beiträge des KSJ und ihre Mitarbeiterinnen und MItarbeiter, dienstlich verpflichtet sind, bei Schriftverkehr oder Straßenbaubeitragsbescheiden Briefköpfe zu verwenden, auf denen der Oberbürgermeister der Stadt Jena aufgeführt ist. Dies geschieht um die hoheitliche Aufgabe der Beitragserhebung vom sonst üblichen Briefverkehr des Eigenbetriebs Kommunalservice Jena abzuheben – ganz so, wie es die Verwaltungsgerichte fordern. 2.) ist Herr Sauer nicht für eine „fehlerhafte ‚rückhaltlose‘ Aufklärung im Pennickental“ verantwortlich, sondern er hat im Dezember 2014 im SEA eine entsprechende Berichtsvorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Jena erläutert.

Unter Bezugnahme auf den Internet-Bericht „Es gibt in Jena wichtigere Straßen zu sanieren!“ erklärt der Leiter der Abteilung Beiträge im Kommunalservice Jena, Herr Rainer Sauer, es sei bedauerlich, dass durch solche fehlerhaften und teilweise unrichtigen Informationen immer wieder Unruhe in die Bevölkerung getragen wird. „Es ist ja auch nicht das erste Mal. Ähnliches machte der gleiche Autor zuvor schon bei der Lützowstraße und der Straße Pennickental. Wir sind als KSJ – und zwar sowohl bei der Straßenplanung, der Straßenverwaltung als auch der Straßenbaubehörde – von der Notwendigkeit der Maßnahme überzeugt, die im Wesentlichen, wie es der Werkleiter des KSJ im Ausschuss auch erläuterte, auf Regularien des Abwasserzweckverbandes zur Straßenentwässerung zurück geht. Solches erwähnt der Verfasser des Blog-Berichts aber gerade nicht und stellt zudem die ganze Absicht zur Erneuerung und Verbesserung der Straße auch noch als ‚Spaß‘ dar.“

Wenn der Autor mit den Mitteln der freien Meinungsäußerung arbeiten wolle, so Sauer, müsste er eine solche in seinem Bericht über den Stadtentwicklungsausschusses des Jenaer Stadtrates auch besser kennzeichnen, um sie für alle Leser von einer seriösen Berichterstattung klar abzugrenzen.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

  1. Thomas Rautal

    Gibt es für den Straßenbau eine Projektliste oder Prioritäten? Wer entscheidet, was dem Ausschuss zum Beschluss vorgelegt wird?

    • Abteilung Beiträge

      Sehr geehrter Herr Thomas, bei der Stadt Jena gibt es seit 1992 eine Prioritätenliste für den Straßenbau. Zuerst wurde sie vom Tiefbaubereich der Stadtverwaltung erstellt und aktuell führt sie die Abteilung Bau- und Qualitätsmanagement im Kommunalservice Jena (KSJ), übrigens in enger Abstimmung mit der Abteilung Straßenverwaltung / Straßenbaubehörde. Lesen Sie hierzu auch unseren Blogartikel: https://blog.jena.de/strassenbaubeitraege/2015/04/27/was-ist-eine-prioritaetenliste-und-wo-erhaelt-man-informationen-hierzu/.

      Beschlüsse der Verwaltung werden städtischen Ausschüssen oder dem Stadtrat von den entsprechenden Abteilungen des KSJ oder Fachbereichen des Dezernats Stadtentwicklung vorgelegt; nicht – wie immer wieder fälschlicherweise behauptet – von Einzelpersonen. Dies geschieht so, dass eine Beschlussvorlage erstellt wird, die zu beteiligenden Bereiche der Stadt Jena gegenzeichnen müssen, der Werkleiter bzw. Dezernent die Vorlage zum Beschluss oder zur Beratung freigibt und sie dann in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters behandelt wird. Erst wenn die Gemeinschaft der Dezernenten, Werkleiter und der Oberbürgermeister selbst eine Vorlage bestätigt, wird diese dem entsprechenden Ausschuss oder dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.

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