Allgemein Wie Beiträge zu bezahlen sind

Kuriose Dinge aus dem Beitragsrecht (2): Das gebrochene Versprechen beim Straßenbau!

Strassenschild Aeusere Bergstraße aus Sachsen - Abbildung © MediaPool Jena
Strassenschild „Aüßere Bergstraße“ aus Sachsen – Abbildung © MediaPool Jena

Im Januar 2014 vermeldete die Lokalausgabe der BILD-Zeitung aus Chemnitz „Diese Straße ruiniert ihre Anwohner“. Und in der Tat: In Thalheim im Erzgebirge wurde die dortige „Äußere Bergstraße“ für rund 600.000 Euro grundhaft erneuert. Und anschließend wurden hierfür anteilig Straßenausbaubeiträge erhoben.

Besonders hart traf es dabei nach Angaben der Zeitung eine Dame, die für den Ausbau exakt 51.081,55 Euro an die Verwaltung der 6.700 Einwohner zählenden Kleinstadt zahlen sollte. Dies obwohl ihr an der „Äußeren Bergstraße“ nur eine Wiese gehört. Die Beitragspflichtige gegenüber der BILD: „Es war ein Schock! Ich habe doch gar kein Geld. Und von meinem kleinen Einkommen muss ich auch noch meine Tochter bei ihrer Ausbildung unterstützen.“ Doch warum soll die Frau, die persönlich ganz woanders und zur Miete wohnt, bis Ende Januar 2014 so viel Geld überweisen?

„Ich habe von meinen Eltern eine fünf Hektar große Wiese geerbt. Dass sie wertlos ist, wird bei der Berechnung der Gebühren nicht berücksichtigt“, erzählte sie. Aber ganz offensichtlich hält die Stadt Thalheim diese 50.000 qm Wiese wohl nicht für so wertlos wie die Anliegerin, denn sonst würden ja nicht mehr als 10 Euro pro qm abgefordert werden.

Im gleichen Zeitungsartikel meldete sich auch ein Landwirt zu Wort, der für seine Grundstücke sogar rund 56.500 Euro zahlen soll. Dieser zeiget sich aber auch aus einem ganz anderen Grund sauer: „Uns wurde bei der Bauversammlung 2011 erklärt, dass keine Beiträge erhoben werden. Einem Ausbau für 600.000 Euro hätten wir nie zugestimmt“, erklärt er gegenüber der BILD. Dies hatte die Stadt 2010 in Persona des Bürgermeisters und der Hauptamtsleiterin den 60 Anliegern auch schriftlich so mitgeteilt. Kein Wunder also, dass die Eigentümer der Grundstücke sich entsetzt zeigten.

Aber was sagt man im Thalheimer Rathaus drei Jahre später dazu? „Ich bin erst seit letztem Sommer Bürgermeister, war bei den Versammlungen nicht dabei“, so Thalheims neuer Bürgermeister Dittmann. Doch er fügte auch an, dass es überhaupt nicht das Recht eines Bürgermeisters oder anderer Mitarbeiter der Stadt Thalheim sei, eine vom Stadtrat beschlossene Satzung nicht umzusetzen. „Wir dürfen die Straßenausbausatzung nicht aufheben, denn die Kommune ist auf das Geld dringend angewiesen“, wird er in der BILD-Zeitung zitiert.

Der Verwaltungsrechtler Prof. Ludwig Gramlich von der TU Chemnitz sagte vor kurzem der Zeitung Freie Presse, dass eine Stadt ihre Bürger natürlich nicht belügen dürfe. Andererseits sehe er aber eine Klage gegen die Satzung aus seiner Sicht als „eher aussichtslos“ an, wie er ausführte, doch sei es aufgrund seiner Erfahrung durchaus möglich „enstandene Schäden aus der Fehlinformation bei der Stadt geltend zu machen.“ Als Beispiel nannte Gramlich die Zinsen für die Aufnahme eines Kredits für die Begleichung der Straßenausbaubeiträge, weil der Grundstückseigentümer nach seiner bisherigen Finanzplanung davon ausgehen musste, nichts für die Straße zahlen zu müssen, da er sich auf die Aussage aus der Führungsetage des Rathausess verlassen habe.

Ein weiterer Anlieger der „Äußeren Bergstraße“ sieht sich in diesem Punkt im Recht, wie er gegenüber der Zeitung Freie Presse erklärte, denn „…wenn wir gewusst hätten, dass wir belogen werden, hätten wir uns natürlich vorab in die Planungen eingebracht und hinterfragt, ob alle Baumaßnahmen im Detail so unbedingt nötig sind. Oder ob es nicht preiswerter geht.“

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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