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Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Absicht zur grundhaften Erneuerung der „Naumburger Straße“ (Teile 1, 2 und 3)

Verlaengerung der Straßenbahn ins HimmelreichDer Stadtentwicklungsausschuss des Jenaer Stadtrats fasste in seiner gestigen Sitzung mehrere Beschlüsse der Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena. Neben den Kostenspaltungsbeschlüssen zur Anforderung von Straßenbaubeiträgen in der „Bonhoeffer Straße“ und der „Mittelstraße“ waren vor allem die Absichtsbeschlüsse im Zuge des Projektes „Straßenbahnverlängerung Nord“ zwischen der „Camburger Straße“ und der Straßenbahnwendeschleife in Zwätzen von Wichtigkeit.

Nach dem gestern erfolgten Beschluss der Bauabsicht erhalten die betroffenen Grundstückseigentümer voraussichtlich im Sommer 2015 Informationsschreiben und werden im Herbst in öffentlichen Informationsveranstaltungen in Löbstedt und Zwätzen über die Notwendigkeit der Herstellungsmaßnahme sowie den weiteren Ablauf des Verfahrens informiert. Zuvor erfolgt jedoch eine Information der Ortsteilräte (z.B. am 13.05.2015 in Zwätzen), da mit Baubeginn der Nord-Verlängerung der Straßenbahn rund 1,5 Millionen Euro Straßenbaubeiträge von den Grundstückseigentümern zu entrichten sind. Nach ersten überschlägigen Berechnungen der Abteilung Beiträge (Basis hierfür ist die Kostenschätzung der Verkehrsplanung der Stadt Jena zur Beschlussvorlage „Straßenbahnverlaengerung Nord“) würden von den 1,5 Millionen Euro an Beiträgen rund 400.000 Euro auf die Ortslage Löbstedt und rund 1,1 Millionen Euro auf den Ortsteil Zwätzen entfallen.

Noch Klärungsbedarf besteht in Winzerla und Wöllnitz bei den Absichtsbeschlüssen zur Verbesserung bzw. grundhaften Erneuerung der „Bauersfeldstraße“ (im Rahmen der der Wohnumfeldverbesserung) sowie zur Straße „Im Krähmer“, weshalb diese Beschlüsse erst einmal zurückgestellt wurden, damit diese den Ortsteilräten von Winzerla und Wöllnitz vorgestellt werden können.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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