In seiner Sitzung am 28.04.2016 hatte sich der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Jena mit einem beitragsrechtlichen Dauerthema und einer verschobenen Vorlage zu befassen. Zu einen ging es um die Absicht zur grundhaften Erneuerung des Gehwegs und der Straßenbeleuchtung in der Kahlaischen Straße (von der Grenze des Sanierungsgebietes bis zur Straße An der Brauerei). Vierzehn Tage zuvor sahen die Ausschussmitglieder noch Erklärungsbedarf zu den vorgesehenen Gehwegbreiten und im Internet-Blog JENAPOLIS hatte es hierzu irreführende Informationen gegeben.
Nun erläuterte Frau Regina Bergner, Abteilungsleiterin Strategie und Planung im Kommunalservice Jena (KSJ), die vorgesehene Breite des zu erneuernden Gehwegs und der Werkleiter des KSJ, Herr Uwe Feige, berichtete, dass der vor einiger Zeit vom KSJ mit Mitteln der Straßenunterhaltung ertüchtigte Gehwegteil im Sanierungsgebiet weder zurückgebaut noch in seiner Breite verändert werde. Danach wurde die Vorlage Nr. 15/0717-BV vom SEA einstimmig beschlossen.
Die kontrovers diskutierte Rücknahme der vom Stadtentwicklungsausschuss im vergangenen Jahr empfohlenen Ausbauvariante (= seinerzeitige Beschluss Nr. 15/0575-BV vom 29.10.2015) für die Lützowstraße in Lichtenhain wurde nach weiteren Diskussionen mehrheitlich beschlossen mit einem zusätzlichen Beschlusspunkt 003, der da heißt: „Auf Basis der Entwurfsplanung wird eine Variantenbetrachtung bzgl. der Kosten für Stadt und Anlieger mit und ohne Abschnittsbildung vorgelegt.“ versehen.
In der Angelegenheit ging es darum, dass der Kommunalservice Jena unverzüglich nach der Fassung des Beschlusses Ende Oktober 2015 die Arbeit an der Umsetzung der Beschlussvariante aufgenommen hatte. Zur Umsetzung des Beschlusses wurden die erforderlichen Schritte geprüft. Im Ergebnis dessen sah sich der KSJ jedoch veranlasst, auf auftretende Probleme in Form einer Bedenkenanzeige aufmerksam zu machen. Diese Bedenkenanzeige enthielt im
Wesentlichen folgende Aussagen:
1. Nach den Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen (RASt 06) sind Wohnwege als kleinste Kategorie der Einstufung von Straßen mit einer Mindestbreite von 4,50 m zu planen. Gleichzeitig werden in den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA 2002) als Grundanforderung für befahrbare Wohnwege 4,50 m als Mindestbreite des Straßenraums benannt. Da der Ausbau im oberen Bereich der Lützowstraße (ab Kirche) mit einer Straßenraumbreite von 4,50 m möglich wäre, wird in der Unterschreitung dieser Breite eine unangemessene Gefährdung der Fußgänger gesehen, die zu einem Teil die Bedenken begründet. Mit dem Bau der Wendeanlage ist mit einer stärkeren Auslastung des gesamten Streckenabschnittes zu rechnen.
2. Auf der Grundlage aktueller Rechtsprechung zur Abschnittsbildung im Beitragsrecht sieht der KSJ die Gefahr, dass hinsichtlich der Straßenausbaubeiträge eine Finanzierungslücke auftreten kann. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn vor einem Verwaltungsgericht erstritten werden würde, dass Straßenausbaubeiträge erst dann zu entrichten sind, wenn eine Straße komplett fertiggestellt ist und die Stadt Jena auf einen Teil des notwendigen Ausbaus zuvor verzichtet hätte. Aus diesem Grunde wurden ebenfalls Bedenken angemeldet.
Im Zusammenhang der Auslotung der Möglichkeiten, wie in der Lützowstraße weiter zu verfahren sei, gab es auch eine Prüfung des Thüringer Landesverwaltungsamtes, ob bei der beabsichtigten Herstellung der Lützowstraße Abschnitte gebildet werden können. Diese Stellungnahme liegt inzwischen vor und wurde allen Ausschussmitglieder sowie dem Ortsteilrat zur Kenntnis gegeben.