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Das Thüringer Landesverwaltungsamt kündigt Antwort zur Frage an, ob in der Lützowstraße Abschnitte zu bilden sind

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Lützowstraße Doku: Strassenzustand am 07.05.2008 – Foto 01

Das Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar hat für den 25. April 2016 seine Antwort auf die Anfrage der Stadt Jena angekündigt, ob bei der beabsichtigten Herstellung der Lützowstraße Abschnitte gebildet werden können. Ende März 2016 hatte der Kommunalservice Jena die Thüringer Fachaufsichtsbehörde bezüglich des – hier bereits mehrfach dargestellten Sachverhalts – mit folgendem Wortlaut angeschrieben:

Lützowstraße Doku Strassenzustand am 07.05.2008 - Foto 02+03
Lützowstraße Doku: Strassenzustand am 07.05.2008 – Fotos 02 und 03

„Die Stadt Jena beabsichtigt die Lützowstraße in Jena-Lichtenhain grundhaft zu erneuern. Der Ortsteilrat und verschiedene Anlieger möchten nicht, dass die Straße in ihrer Gänze grundhaft erneuert wird, da der untere Teil vor knapp sieben Jahren von den Stadtwerken im Zuge der Erneuerung von Versorgungsleitungen geöffnet und nach Abschluss der Arbeiten wieder verschlossen wurde, so dass er optisch einen guten Eindruck macht. Der obere Teil der Straße ist jedoch in einem teilweise erschreckend schlechten Straßenzustand und bedarf dringend einer grundhaften Erneuerung. Nach verschiedenen Diskussionen und Vorort-Terminen haben Mitglieder des Stadtententwicklungsausschusses des Jenaer Stadtrates gemeinsam mit dem Ortsteilrat die Meinung gewonnen, dass – sofern dies in der Straße möglich erscheint – eine Abschnittsbildung zur Lösung des Konflikts beitragen könnte.

Lützowstraße Doku Strassenzustand am 07.05.2008 - Foto 04+05
Lützowstraße Doku: Strassenzustand am 07.05.2008 – Fotos 04 und 05

Ohne uns abschließend festlegen zu wollen, ob eine zeitnahe Herstellung der gesamten Straße oder ein zeitlich versetzter Ausbau der beiden Teilstrecken in einem Abstand von rund zehn Jahren aus Sicht des Kommunalservice Jena die beste Lösung für die Stadt Jena wäre, fragen wir bei Ihnen als Fachaufsichtsbehörde für die Stadt Jena an, ob in der Lützowstraße auf Höhe der Kirche (= siehe gelbe Markierung) eine beitragsrechtlich sichere Abschnittsbildung möglich wäre. Erwähnt sei, dass auf der einen Straßenseite eine Grundstückszufahrt besteht und auf der anderen Seite eine nicht-öffentliche gewidmete Zufahrt zum Lichtenhainer Teich vorhanden ist.“

Lützowstraße Doku Strassenzustand am 07.05.2008 - Foto 06+07
Lützowstraße Doku: Strassenzustand am 07.05.2008 – Fotos 06 und 07

Begleitend dazu hat das Landesverwaltungsamt auch noch die, dem Stadtentwicklungsausschuss (SEA) bereits bekannte, PowerPoint-Präsentation zu einer möglichen Abschnittsbildung, eine Fotodukumentation zum oberen Teil der Straße (= zehn Fotos, von denen man neun hier in diesem Artikel sehen kann) sowie eine verkehrsrechtliche Einschätzung der Straßenverwaltung der Stadt Jena zur Zufahrt hinter dem Teich an der Lützowstraße erhalten. Die Antwort des Thüringer Landesverwaltungsamtes wird dem SEA am 28. April 2016 vorgestellt.

Lützowstraße Doku Strassenzustand am 07.05.2008 - Foto 08+10
Lützowstraße Doku: Strassenzustand am 07.05.2008 – Fotos 08 und 10

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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