Alles über Beitragserhebung Allgemein

Diese Woche im SEA: Beschlussvorlage „Nr. 333“ und die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum „Neubau Straßenbahn Jena-Nord“

Diese Woche ist wieder Stadtentwicklungsausschuss und hierzu bringt der Kommunalservice Jena seine 333. Beitrags-Vorlage ein (wir berichteten). Dabei geht es um den Baubeschluss mit der Nr. 17/1633-BV zur „Verbesserung und Erneuerung der Naumburger Straße (Teil 1 von Camburger Straße bis Am Steinbach)“. Dieser Beschluss ist zur Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und soll schließlich am 14.02.2017 im Jenaer Stadtrat abschließend behandelt werden.

Nach dem Beschluss der Bauabsicht im Jahre 2015 hatten alle betreffenden Grundstückseigentümer im dortigen Straßenabschnitt Informationsschreiben erhalten, die im Herbst 2017 nach Vorliegen der aktuellen Kostenschätzung nochmals schriftlich präzisiert wurden. In einer Informationsveranstaltung am 08.01.2018 (zu der auch die beiden Ortsteilräte Jena-Nord und Löbstedt eingeladen waren) wurden sie schließlich über die Notwendigkeit der Herstellungsmaßnahme, über die Alternative zur beabsichtigten Ausbauvariante sowie den weiteren Ablauf der Beitragserhebung informiert und konnten Anregungen geben sowie in die Planungsunterlagen Einblick nehmen.

Ein weiteres Thema des Stadtentwicklungsausschusses am 25.01.2018, welches mit unserer Beschlussvorlage zusammenhängend zu sehen ist, wird die Berichtsvorlage Nr. 17/1633-BV (= „Neubau Straßenbahn Jena-Nord mit Umbau der Naumburger Straße – Aktuelle Wirtschaftlichkeitsbetrachtung“) des Jenaer Nahverkehrs / JeNah sein. Eines der Ergebnisse laut JeNah: Die Untersuchung zeige deutlich den gesamtwirtschaftlichen (betriebs- und volkswirtschaftlichen) Vorteil des Straßenbahnneubaus Jena-Nord. Die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme werde nach verbindlichen Kriterien in Form eines Nutzen-Kosten-Faktors ermittelt und ist dann gegeben, wenn dieser einen Wert größer oder gleich 1,0 erreicht. Für das Projekt „Straßenbahn Jena-Nord“ weist die Variante mit dem im aktuellen Nahverkehrsplan ausgewiesen Betriebskonzept den JeNah-Angaben nach einen Kosten-Nutzen-Faktor von 1,84 aus.     / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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