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Stadtrat verschiebt Entscheidung über Vorlagen zur Änderung der Straßenbeitragserhebung

Im Jenaer Stadtrat gibt es derzeit zwei unterschiedliche Initiativen zur Änderung der Straßenbaubeitragserhebung in Jena. Ein Vorschlag mit der Beschlussvorlagen-Nr. 18/1648-BV (Einreicher: Herr Dr. Nitzsche / FDP) mit dem Titel „Anpassung der Straßenbaubeitragssatzung“ hat zum Ziel die prozentuale Anliegerbeteiligung der aktuellen Satzung zu verringern – diese Vorlage findet man HIER.

Ein anderer Vorschlag in Form eines Auftrags an der Jenaer Oberbürgermeister (= Beschlussvorlage Nr. 18/1652-BV, Einreicher: Frau Dr. Jänchen, Herr Prof. Beckstein / Piraten) trägt den Titel „Prüfung der Umstellung des Systems zu Erhebung von Straßenausbaugebühren“ – DORT findet man die entsprechende Vorlage. Hierbei geht es um die Möglichkeiten der Einführung von sog. Wiederkehrenden Beiträgen für Verkehrsanlagen. Dies ist ein Thema über das wir uns vom Grundsatz her in diesem Blog bereits befasst hatten und zwar mit diesen Artikeln: OTZ Artikel zu Wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen und Wir beantworten Fragen von Bürgern: Wären wiederkehrende Straßenbeiträge eine Option für Jena?

Allerdings ist zu letzerem Vorschlag anzumerken, dass die Beschlussvorlage der Piraten im Jenaer Stadtrat gleich mehrere Irritationen enthält, auf die wir die Einreicherin, Frau Dr. Heidrun Jänchen, inzwischen schriftlich hingewiesen haben:

KSJ

1.) Die Option, Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen erheben zu können, wurde in das Thüringer Kommunalabgabengesetz nicht erst mit der Gesetzesänderung 2017 eingeführt, sondern ist bereits seit 1994 im ThürKAG enthalten. Entsprechend gibt es bereits eine ausführliche Rechtsprechung und Kommentierung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für Verkehrsanlagen.

2.) Zweimal zwischen 1995 und 2004 befassten sich Gremien der Jenaer Stadtverordnetenversammlung bzw. des Jenaer Stadtrats bereits ernsthaft mit dem Thema der Erhebung wiederkehrender Beiträge in unserer Stadt. Beide Male musste festgestellt werden, dass es NICHT möglich ist, alle Straßen der Stadt zu einer einzigen Verkehrsfläche zusammenfassen.

3.) Das Piraten-Beispiel aus deren Pressemitteilung („Flatrate für Jenaer Straßenbau“) mit den zu zahlenden etwa sieben Euro pro Jahr und Einwohner für den Straßenausbau scheint uns als Kommunalservice Jena nicht wirklich zielführend, denn die Jenaer Beitragseinnahmen von 750.000 Euro und mehr pro Jahr setzen sich nicht nur aus aus Straßenbaubeiträgen sondern auch aus Erschließungsbeiträgen zusammen. Durch die unter 2. eben beschriebenen Umstände wäre zudem – eine Umstellung der Beitragserhebung auf § 7a ThürKAG unterstellt – eine Summe pro Einwohner insofern eine weitgehend irritierende Zahl, denn:

KSJ

a) nicht Einwohner wären beitragspflichtig sondern ausschließlich Grundstückseigentümer

b) da nur in wenigen Abrechnungseinheiten jährlich wiederkehrende Beiträge zu erheben wären (bezogen auf 2016 z.B. in etwa 5 von ca. 30) und sich damit die von den Piraten genannte Summe pro beitragspflichtiges Grundstück erheblich erhöhen dürfte. Im Umkehrschluss hätten die weitaus meisten Grundstückseigentümer in Jena jährlich – wie bisher – nichts zu bezahlen.

Leider konnte sich der Jenaer Stadtrat am 18.01.2018 aus zeitlichen Gründen nicht mehr mit den beiden genannten Vorlagen beschäftigen und musste deren Behandlung auf die Februar-Sitzung des Jenaer Stadtras verschieben.      / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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