Allgemein

Beschlussvorlagen im März 2017 in Stadtrat und SEA: „Wiesenstraße“, „Ziegenhainer Straße“, „Cospedaer Grund“

KSJ | Dieser Teil der Wiesenstraße soll ausgebaut werden.

In der am 15. März 2017 ab 17.00 Uhr in der Rathausdiele stattfindenden Sitzung des Jenaer Stadtrates stehen zwei beitragsrechtliche Baubeschlüsse auf der Tagesordnung. Ende März wird im Stadtentwicklungsausschuss nochmals über eine Straße beraten, die dort bereits im Februar auf der Tagesordnung stand. Im Einzelnen:

Wiesenstraße

Hier soll es eine grundhafte Erneuerung von der Kreuzung Am Anger bis zur Grenze des Sanierungsgebietes Unteraue geben. In der Begründung heißt es u.a.:

Grundlage der baulichen Maßnahme ist der schlechte Straßenzustand in diesem Restbereich der Wiesenstraße. In den 1990er Jahren wurde die Wiesenstraße zwischen der Brückenstraße und der Alten Wiesenstraße erstmalig endgültig hergestellt. Hierfür wurden die Anlieger in diesem Bereich zu Erschließungsbeiträgen veranlagt, soweit die Grundstückseigentümer nicht später Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet Unteraue zu entrichten haben. Mit dem Bau der sog. Neuen Wiesenstraße als Verlängerung der Aufmündung der Wiesenstraße auf die Alte Wiesenstraße in Richtung „Schillerpassage“ / frühere Löbstedter Straße, wurde dieser Straßenbau vor wenigen Jahren fortgesetzt. Derzeit endet dieser Straßenbau auf Höhe der Tankstelle vor der „Schillerpassage“.

(dort finden Sie die komplette Begründung)

KSJ | Die Ziegenhainer Straße im Bereich des Hangrutsches von der Friedrich-Engels-Straße aus gesehen in Blickrichtung zum Burgweg – Aufgenommen am 21.04.2008.

Ziegenhainer Straße

In diesem Fall soll die Straße im Abschnitt zwischen dem Burgweg und dem Seitenarm zur Friedrich-Engels-Straße grundhaft erneuert werden. In der Begründung heißt es u.a.:

Die Ziegenhainer Straße wies Ende der 2000er-Jahre im Abschnitt zwischen dem Burgweg und der Friedrich-Engels-Straße Mängel vor allem in der Tragfähigkeit und Ebenflächigkeit sowie hinsichtlich der Oberflächenentwässerung auf. Im Absichtsbeschluss hieß es u.a.: “Diese Mängel lassen sich punktuell unter Betrachtung des Kosten-/Nutzen-Verhältnisses nicht mehr beheben. (…) Zudem muss bereits in Kürze im betreffenden Abschnitt eine Straßenstützmauer saniert werden, um weitere Straßenschäden zu vermeiden.“ Aus diesen Gründen stimmte der Stadtentwicklungsausschuss im Herbst 2009 der Absicht zum grundhafter Ausbau der Ziegenhainer Straße im benannten Abschnitt zu. (Hier finden Sie die komplette Begründung)

Cospedaer Grund

Eine Gesamtkarte der Stadt Jena auf der mit einem roten Kreis der Ort der Baumaßnahme Cospedaer Grund markiert ist, daneben eine detaillierte Karte auf der der Cospedaer Grund eingezeichnet ist.
2017 Kartenportal der Stadt Jena

Hier gibt es die Absicht zur grundhaften Erneuerung von der Erfurter Straße bis zur Grenze des Außenbereichs.

Begründung: Grundlage der beabsichtigten baulichen Maßnahme in der Straße Cospedaer Grund ist deren schlechter Straßenzustand. Dieser ist einerseits auf das Alter der Straße sowie die in den letzten Jahrzehnten gestiegenen Verkehrsanforderungen zurückzuführen. Öffentliche Straßen der Stadt Jena werden in aller Regel nur in ihrem Innenbereichsverlauf grundhaft erneuert, weshalb in diesem Fall die Grenze zum Außenbereich gleichbedeutend mit dem Herstellungsende ist.

In den kommenden Jahren soll vorerst nur der Anfangsteil der Straße Cospedaer Grund, beginnend bei der Erfurter Straße und endend an der Einmündung zur Straße Im Metztal, grundhaft erneuert werden. Wann der restliche Teil der Straße grundhaft erneuert werden soll, steht noch nicht fest. In einer nach Beschluss der Bauabsicht durchzuführenden Informationsveranstaltung mit den Eigentümern aller betreffenden Grundstücke der Straße Cospedaer Grund wird der Kommunalservice Jena die Notwendigkeit der Baumaßnahme darlegen und auf den beabsichtigtsne Bauablauf eingehen.

/RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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