In der am 15. März 2017 ab 17.00 Uhr in der Rathausdiele stattfindenden Sitzung des Jenaer Stadtrates stehen zwei beitragsrechtliche Baubeschlüsse auf der Tagesordnung. Ende März wird im Stadtentwicklungsausschuss nochmals über eine Straße beraten, die dort bereits im Februar auf der Tagesordnung stand. Im Einzelnen:
Wiesenstraße
Hier soll es eine grundhafte Erneuerung von der Kreuzung Am Anger bis zur Grenze des Sanierungsgebietes Unteraue geben. In der Begründung heißt es u.a.:
Grundlage der baulichen Maßnahme ist der schlechte Straßenzustand in diesem Restbereich der Wiesenstraße. In den 1990er Jahren wurde die Wiesenstraße zwischen der Brückenstraße und der Alten Wiesenstraße erstmalig endgültig hergestellt. Hierfür wurden die Anlieger in diesem Bereich zu Erschließungsbeiträgen veranlagt, soweit die Grundstückseigentümer nicht später Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet Unteraue zu entrichten haben. Mit dem Bau der sog. Neuen Wiesenstraße als Verlängerung der Aufmündung der Wiesenstraße auf die Alte Wiesenstraße in Richtung „Schillerpassage“ / frühere Löbstedter Straße, wurde dieser Straßenbau vor wenigen Jahren fortgesetzt. Derzeit endet dieser Straßenbau auf Höhe der Tankstelle vor der „Schillerpassage“.
(dort finden Sie die komplette Begründung)
Ziegenhainer Straße
In diesem Fall soll die Straße im Abschnitt zwischen dem Burgweg und dem Seitenarm zur Friedrich-Engels-Straße grundhaft erneuert werden. In der Begründung heißt es u.a.:
Die Ziegenhainer Straße wies Ende der 2000er-Jahre im Abschnitt zwischen dem Burgweg und der Friedrich-Engels-Straße Mängel vor allem in der Tragfähigkeit und Ebenflächigkeit sowie hinsichtlich der Oberflächenentwässerung auf. Im Absichtsbeschluss hieß es u.a.: “Diese Mängel lassen sich punktuell unter Betrachtung des Kosten-/Nutzen-Verhältnisses nicht mehr beheben. (…) Zudem muss bereits in Kürze im betreffenden Abschnitt eine Straßenstützmauer saniert werden, um weitere Straßenschäden zu vermeiden.“ Aus diesen Gründen stimmte der Stadtentwicklungsausschuss im Herbst 2009 der Absicht zum grundhafter Ausbau der Ziegenhainer Straße im benannten Abschnitt zu. (Hier finden Sie die komplette Begründung)
Cospedaer Grund
Hier gibt es die Absicht zur grundhaften Erneuerung von der Erfurter Straße bis zur Grenze des Außenbereichs.
Begründung: Grundlage der beabsichtigten baulichen Maßnahme in der Straße Cospedaer Grund ist deren schlechter Straßenzustand. Dieser ist einerseits auf das Alter der Straße sowie die in den letzten Jahrzehnten gestiegenen Verkehrsanforderungen zurückzuführen. Öffentliche Straßen der Stadt Jena werden in aller Regel nur in ihrem Innenbereichsverlauf grundhaft erneuert, weshalb in diesem Fall die Grenze zum Außenbereich gleichbedeutend mit dem Herstellungsende ist.
In den kommenden Jahren soll vorerst nur der Anfangsteil der Straße Cospedaer Grund, beginnend bei der Erfurter Straße und endend an der Einmündung zur Straße Im Metztal, grundhaft erneuert werden. Wann der restliche Teil der Straße grundhaft erneuert werden soll, steht noch nicht fest. In einer nach Beschluss der Bauabsicht durchzuführenden Informationsveranstaltung mit den Eigentümern aller betreffenden Grundstücke der Straße Cospedaer Grund wird der Kommunalservice Jena die Notwendigkeit der Baumaßnahme darlegen und auf den beabsichtigtsne Bauablauf eingehen.
/RS