Vor kurzem berichteten wir in unserem Blog über das Urteil des ThürOVG über die Beitragspflicht sog. „nicht gefangener Hinterliegergrundstücke“. Nun ist das Urteil auch im Entscheidungsarchiv des ThürOVG zu finden und somit für jeden zugänglich.
Das Urteil finden Sie hier.