Alles über Beitragserhebung Allgemein Termine Wie Beiträge zu bezahlen sind

Wir wünschen ein ruhiges und frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena bedanken sich bei den Lesern und Kommentatoren dieses Blogs sowie den Stadträtinnen, Stadträten und Sachkundigen Bürgern der Stadt Jena für das im Jahre 2016 entgegengebrachte Vertrauen und Lob für unsere Arbeit sowie das Interesse am Thema der Beitragserhebung.

Das vergangene Jahr war – bezogen auf unsere Arbeit – ein besonderes, unter anderem mit Beitragseinnahmen von rund 1,2 Millionen Euro, einem Baubeschluss zur Lützowstraße in Jena-Lichtenhain, den der Jenaer Stadtrat einstimmig gefasst hat und einem Bauprojekt Pennickental in Jena-Wöllnitz, das ohne eine einzige verwaltungsgerichtliche Klage abgeschlossen werden konnte.

Jeder Jahresabschluss ist zugleich auch ein Neubeginn – für unsere Mitarbeiter, die Jenaer Bürgerinnen und Bürger und natürlich die kontinuierliche Arbeit der Blogs des Kommunalservice Jena in Sachen einer möglichst umfassenden Bürgerinfomation. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein ruhiges und frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Ihre Redaktion / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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