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Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat entschieden: Straßenbaubeitragsveranlagung im Pennickental war rechtens und fehlerfrei

Pennickental - Symbolbild © Stadt-Jena KSJ 2014
Symbolbild © Stadt Jena KSJ 2014

Entgegen den Befürchtungen, die manche Stadträte, sachkundige Bürger und auch die seinerzeitige Bürgerinitiative hatten, ist, was die Herstellung der Straße Pennickental im Jenaer Ortsteil Wöllnitz und die hierfür von den dortigen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zu entrichtenden Straßenbaubeiträge betrifft, mittlerweile so etwas wie Ruhe eingekehrt.

Das beschauliche Pennickental in Jena - Image 14 - Foto © MediaPool Jena
Das beschauliche Pennickental in Jena – Foto © MediaPool Jena

Zur Historie:

Von Juli 2010 bis Februar 2013 wurde die Straße Pennickental grundhaft erneuert und zwar im Bereich zwischen der Ortsmitte (= Kreuzung Wöllnitzer Straße / Einmündung Hinterweg) bis zur Straßeneinmündung Am Geißberg. Im Vorfeld gab es eine bis dahin im Straßenbau der Stadt Jena beispiellos intensive öffentliche Diskussion mit Bürgern und Politik über Notwendigkeit und Umfang der Straßenausbaumaßnahme. Zudem hat die Stadt Jena alle im Beitragsrecht vorgesehenen Möglichkeiten zur Reduzierung der Beitragslast für die Betroffenen ausgeschöpft.

Die Planungen der Stadtverwaltung, der Stadtwerke Jena Energie sowie des Zweckverbandes JenaWasser für das Gesamtbauvorhaben erstreckten sich mit finanziell begründeten Unterbrechungen über nahezu zehn Jahre, wurden allerdings ab 2007 durch den Zweckverband JenaWasser intensiviert, um die Möglichkeit zu eröffnen, ein auslaufendes Förderprogramm für den Entwässerungsteil der Gesamtmaßnahme in Anspruch nehmen zu können. Der Ortsteil Wöllnitz war bis dato an das städtische Grundstücksentwässerungsystem noch nicht angeschlossen gewesen. Aufgrund von im Haushalt der Stadt Jena für das Jahr 2009 festzustellenden Überschüssen konnte die Maßnahme auch von Seiten der Stadt Jena schneller als geplant umgesetzt werden. Kurz nach der dritten Einwohnerversammlung im Dezember 2009  erfolgten der Baubeschluss des Stadtrats und die Vergabe der Bauleistung durch den Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Jena.

Im Frühjahr 2015 wurden vom Kommunalservice Jena die Beitragsbescheide an die 33 Grundstückseigentümer der Straße Pennickental von der Kreuzung Wöllnitzer Straße bis zur Einmündung Hinterweg versandt. Entgegen der Annahme der seinerzeitigen Bürgerinitiative, dass voraussichtlich alle Grundstückseigentümer der Beitragserhebung widersprechen würden, gab es nur von weniger als der Hälfte der betroffenen Anlieger Widersprüche, von denen die Mehrheit im Vorfeld der abschließenden Widerspruchsbearbeitung nach Einzelgesprächen, Akteneinsichten oder Vorsprachen zurückgezogen wurden.

Gespraech mit Herrn Sauer und Herrn Maes von der BI Pennickental - Foto © Stadt Jena KSJ 520x300
Gespräch mit Herrn Sauer und Herrn Mäs, dem Sprecher der BI Pennickental – Foto © Stadt Jena KSJ

Anfang diesen Jahres gingen die Widersprüche von dann nur noch fünf der 33 Grundstückseigentümer weiter an das Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar, wo diese abschließend bearbeitet wurden. Im Oktober 2016 wies das Landesverwaltungsamt die verbliebenen Widersprüche von vier Grundstückseigentümern (der fünfte hatte zwischenzeitlich seinen Widerspruch beim Landesverwaltungsamt zurückgezogen) mit unterschiedlichen Begründungen zurück. Im Kern wurde aber durch die Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Jena festgestellt, dass die Veranlagung vom Frühjahr 2015 rechtens und fehlerfrei war. Nun haben die vier Grundstückseigentümer einen Monat lang Zeit, zu entscheiden, ob sie mit ihrem Widerspruchsbescheid den Weg zum Verwaltungsgericht nach Gera gehen wollen.

/RS

Lesen Sie HIER in unserem Blog noch einmal alles zum Thema „Pennickental“!

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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