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Lichtenhain: Jetzt liegen den beitragspflichtigen Anliegern alle derzeit aktuellen Informationen zur grundhaften Erneuerung der Lützowstraße vor

Informationsschreiben Lützowstraße - Foto © KSJ
Informationsschreiben Lützowstraße – Foto © KSJ

In Lichtenhain erhalten jetzt einige Anwohner das 2. Informationsschreiben zur grundhaften Erneuerung bzw. Verbesserung der Lützowstraße. In unserem Informationsschreiben vom 17. Mai 2016 hatten wir über einen voraussichtlichen Beitragsrichtwert auf Basis der Grobkostenschätzung informiert und zwar in gesamter Länge, also von der Mühlenstraße bis zum Lauensteinweg. Jetzt gab es für die Grundstückseigentümer im unteren Straßenteil in Ergänzung des ersten Informationsschreibens und nach Fertigstellung der Entwurfsplanung den 2. Beitragsrichtwert zur Information.

Ungern gesehen – aber notwendig Baustellenabsperrungen. - Foto © Stadt Jena Kristian Philler
Ungern gesehen – aber notwendig: Baustellenabsperrungen. – Foto © Stadt Jena Kristian Philler

Dieser bezieht sich auf die Möglichkeit, dass die Lützowstraße nicht im Jahre 2017 als Gesamtbaumaßnahme hergestellt wird, sondern dass dieser Straßenabschnitt von der Mühlenstraße bis auf Höhe der Kirche in späteren Jahren grundhaft erneuert wird – spätestens jedoch im Jahre 2025. Informationen über die Zusammensetzung der hierbei zugrunde gelegten Kosten erfolgen im Rahmen einer Informations­veranstaltung der Stadt Jena, die voraussichtlich Ende November oder Anfang Dezember 2016 stattfinden wird, oder können jederzeit beim Kommunalservice Jena, Geschäftsbereich Tiefbau und Stadtraum, Abteilung Beiträge, Löbstedter Straße 68 (3. Etage erfragt bzw. eingesehen werden.

Es ist vorgesehen, dass der Stadtentwicklungsausschuss bereits im November in einer Berichtsvorlage über alle Aspekte der Möglichkeit zur Bildung eines Abrechnungsabschnitts informiert wird. Frühestens im Dezember 2016  wird sich dann der Jenaer Stadtrat mit dem konkreten Baubeschluss befassen.

/RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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