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Julius-Schaxel-Straße: Informationsschreiben werden erstellt und demnächst verschickt

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Die Julius-Schaxel-Straße – Foto © Stadt Jena KSJ

Nachdem der Stadtentwicklungsausschuss am 23.06.2016 den Absichtsbeschluss gefasst hat, die Julius-Schaxel-Straße grundhaft zu erneuern, werden nun von der Abteilung Beiträge Informationsschreiben erstellt und in Kürze an die betroffenen Grundstückseigentümer verschickt.

Begründung: „Grundlage der beabsichtigten grundhaften Erneuerung der Julius-Schaxel-Straße ist deren Straßenzustand, welcher hauptsächlich auf das Alter der Anlage zurückzuführen ist. Dadurch, dass die Stadtwerke Jena Energie in der Straße demnächst u.a. den Entwässerungskanal erneuern werden, wird anschließend die grundhafte Erneuerung des Fahrbahnaufbaus notwendig.“

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Die Julius-Schaxel-Straße – Foto © Stadt Jena KSJ

Mit dem Informationsschreiben informiert der Kommunalservice Jena unter anderem darüber, dass die Grundstückseigentümer entsprechend den Regelungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes / ThürKAG als Eigentümer ihrer Grundstücke in späteren Jahren mit der Zahlung von Straßenbaubeiträgen nach § 7 des ThürKAG zu rechnen haben. Damit verbunden haben diese Gelegenheit, die vom Kommunalservice Jena ermittelten grundstücksbezogenen Daten ihres Grundstückes zu überprüfen und sich mit den Freistaat Thüringen geltenden gesetzlichen Regelungen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen vertraut zu machen.

Zugleich wird auch ein Richtwert mitgeteilt, mit welcher Höhe des Straßenbaubeitrags zu rechnen ist: schließlich liegen die im Absichtsbeschluss geplanten Kosten bei insgesamt etwa 720.000 Euro, die daraus resultierenden Straßenbaubeiträge sollen insgesamt ca. 340.000 Euro betragen.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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