Erneut steht eine Frage im Raum, welche sich im konkreten Fall des Gehwegs in der Kahlaischen Straße auf einen, vom Kommunalservice der Stadt Jena (KSJ) eingebrachten Absichtsbeschluss bezieht. Auf JENAPOLIS schreibt Herr Tobias Netzbandt u. a. : „Ich denke zudem, dass man schon eine Ahnung hat, was man bauen wollte. Schließlich wurden Summen in den Absichtsbeschluss hinein geschrieben. Wenn Varianten beabsichtigt wären, hätte man doch wohl eine Spannbreite mit einer Von-bis-Schätzung erwarten können.“ – Hierzu ist das Folgendes zu bemerken:
Beitragsrechtliche Absichtsbeschlüsse der Stadt Jena basieren in der Regel auf Schätzungen und Annahmen. Eher selten liegt ihnen (wie etwa im Falle der Bauersfeldstraße) ein konkretes und im Detail geplantes Projekt zu Grunde, denn es ist ja gerade erst ein Absichtsbeschluss, der sozusagen „den Startschuss“ für weitere Aufgaben der Straßenplanung gibt. Es ist nur zu verständlich, dass es unmöglich gelingt, mit dem im Wirtschaftsplan des KSJ enthaltenen jährlichen Budget für konkrete Straßenplanungen alle beabsichtigten Baumaßnahmen als Planungsauftrag auszulösen – einmal davon abgesehen, dass dies auch personell nicht gelingen würde.
Also fokussiert man sich auf konkretisierte Aufgaben, die – im Beispielfall des Gehwegs in der Kahlaischen Straße – vom Stadtentwicklungsausschuss (SEA) beschlossen werden sollen. Eine „Ahnung“ hat der KSJ da schon, wie der Fragesteller vermutet, aber ein konkretes, vorzeigbares Projekt existiert noch nicht – weder im Detail noch in Varianten. Deshalb gibt es (auf Basis der Grobkostenschätzung der Planungsexperten) eine geschätzte Bausumme, die im Absichtsbeschluss benannt wird, jedoch (noch) keine Entscheidung der Verwaltung für einen geplanten Ausbau.
Hier hat Stadträtin Frau Dr. Heidrun Jänchen vollkommen recht, wenn sie im Falle der Kahlaischen Straße sagt: „Allerdings hat der SEA eine Verantwortung dafür, dass derartige Maßnahmen sinnvoll sind und sinnvoll umgesetzt werden. Deshalb entspann sich die Debatte um den Radweg. Der derzeitige Gehweg mit Radfahrerlaubnis ist sehr schmal, Konflikte kaum vermeidbar (obwohl sich die meisten Radfahrer da eher defensiv verhalten).“
Dies stellt ein gutes Argument für eine Vertagung einer Vorlage dar. Dagegen kann die (von anderer Seite geäußerte) Vermutung, die Vorlage „Absicht zur grundhaften Erneuerung des Gehwegs und der Straßenbeleuchtung in der Kahlaischen Straße“ sei mangelhaft und schlecht vorbereitet, aus den eben genannten Gründen bei einem noch nicht vorliegenden Projekt naturgemäß nicht zutreffen. Wir hoffen, dass damit die Frage von Herrn Netzbandt zu dessen Zufriedenheit beantwortet wurde.