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Gehweg Kahlaische Straße: Die von einem Internet-Blog veröffentlichten Informationen sind irreführend

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Der Gehweg in der „Kahlaischen Straße“ (gelb = Sanierungsgebiet / blau = beitragspflichtiger Teil) – Fotografik © Stadt Jena KSJ

In einem Beitrag eines Internet-Blogs vom 20.04.2016 unter dem Titel „Wie breit wird der Gehweg in der Kahlaischen Straße in Jena?“ gibt der Autor des Artikels irreführende Informationen. Wörtlich schreibt er dort (Zitat): „Am 14. April wurde das Vorhaben dem Jenaer Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt. KSJ-Abteilungsleiter Beiträge, Rainer Sauer, stellte das Projekt vor. Aber, es kam zu Kritik an Formulierungen und am Ende wusste niemand, was eigentlich beschlossen werden sollte“.

Unter Bezugnahme hierauf stellt der Leiter der Abteilung Beiträge im Kommunalservice Jena klar, dass dies eine unzutreffende Information ist. „Dem Stadtentwicklungsausschuss lag ein Beschluss vor, worin die Stadt Jena die Absicht zur grundhaften Erneuerung des Gehwegs und der Straßenbeleuchtung in der Kahlaischen Straße bekundet.“ Hierbei werde kein fertiges Projekt vorgestellt, wie der Autor vermutet, sondern sozusagen vom Ausschuss ein Startschuss gegeben, diese Maßnahme von Seiten der Verwaltung her anzugehen. „Dies ist dem Autor durchaus bekannt, denn er war in der Vergangenheit zu Gast in der Abteilung Beiträge und hatte sich von uns die näheren Zusammenhänge zwischen Absichtsbeschlüssen, Bürgerinformation und Baubeschlüssen des Stadtrats erklären lassen“, berichtet Sauer.

Kahlaische Straße Gehwegbereiche - Grafik © Stadt Jena KSJ
Grafik © Stadt Jena KSJ

Außerdem sei es falsch, zu schreiben „…am Ende wusste niemand, was eigentlich beschlossen werden sollte.“ Ausschussmitglied Dr. Dieter Brox von der Fraktion Bürger für Jena habe in seiner Gegenrede zum Geschäftsordnungsantrag von Dr. Reinhard Wöckel ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es lediglich darum gehe, die Absicht zu bekunden, in der Kahlaischen Straße im Bereich von der Grenze des Sanierungsgebietes bis zur Straße An der Brauerei den Gehweg und die Straßenbeleuchtung grundhaft zu erneuern, verdeutlicht der Abteilungsleiter im KSJ.

Weiter fragt der Autor jedoch: „Soll nun der zu erneuernde Gehweg auf 1,50 Meter verschmälert werden oder in der Breite so bleiben? Was wird dann aus dem Teil, der schon erneuert wurde?“ Diese Fragen sind in der Tat noch zu klären, wie Rainer Sauer berichtet, seien jedoch nicht Kern der vom Autor beanstandeten Beschlussvorlage gewesen. Diese beginne genau mit dem Bereich des Gehwegs, der sich außerhalb des Sanierungsgebietes befindet, während der Teil des Gehwegs, (Zitat) „der schon erneuert wurde“, im Sanierungsgebiet liege.Es ist bedauerlich, dass durch solche irreführenden Informationen immer wieder Unruhe in die Bevölkerung getragen wird“, sagt Sauer und weist darauf hin, dass dem Stadtentwicklungsausschuss des Jenaer Stadtrates durchaus bekannt ist, dass einem Absichtsbeschluss regelmäßig noch kein fertig geplantes Bauprojekt mit exakten Breiten von Fahrbahnen oder Gehwegen zugrunde liegt

Dies zeige nach Sauers Worten auch die Begründung des Absichtsbeschlusses, in der es heißt: „In einer nach Beschluss der Bauabsicht durchzuführenden Informationsveranstaltung mit den Grundstückseigentümern wird der Kommunalservice Jena die Notwendigkeit der Baumaßnahme darlegen und auf den beabsichtigten Bauablauf eingehen. Zudem wird die beabsichtigte Gesamtmaßnahme dem Ortsteilrat vorgestellt.“

 

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

  1. A.Bürger

    Welche Gründe gibt es, warum ein „Absichtsbeschluss“ vertagt werden muss? Immerhin muss Herr Wöckel überzeugende Argumente gebracht haben, die zu einer Vertagung führten. Ohne auf die eigenen Versäumnisse einzugehen, die es offensichtlich gibt, sucht man wie immer die Schuld bei anderen.

  2. Abteilung Beiträge

    Es gibt vielfältige Gründe, Absichtsbeschlüsse zu vertagen. Im vorliegenden Fall waren die Stadträte wohl mehrheitlich der Meinung, dass sie noch mehr Informationen benötigen, um der Beschlussvorlage zustimmen zu können. Diese werden dem Ausschuss vom Kommunalservice Jena am 28.04.2016 gegeben.

    Ihr Kritikpunkt „eigene Versäumnisse“ bezieht sich wahrscheinlich auf die Bemerkung von Herrn Netzbandt als Autor des JENAPOLIS-Beitrags, Herr Wöckel habe festgestellt, diese Beschlussvorlage wäre mangelhaft. Dem widersprach am gleichen Abend Herr Dr. Brox, der – wie beschrieben – die Vorlage gegen diese Meinung verteidigte.

    Ich denke aber, Sie stimmren mir zu, dass der JENAPOLIS Bericht in den beschriebenen Passagen irreführend ist.

    gez.

    Rainer Sauer
    Leiter der Abteilung Beiträge im KSJ

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