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Ortsteilräte rufen: Die Abteilung Beiträge kommt am Montag nach Winzerla und am Dienstag nach Lichtenhain

Sitzung des Ortsteilrates Winzerla - Foto © MediaPool Jena
Sitzung des Ortsteilrates Winzerla – Foto © MediaPool Jena

Gleich zwei Mal diese Woche haben Ortsteilräte der Stadt Jena um einen Besuch der Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena gebeten.

Am Montag, den 12. Oktober 2015 sind wir zu Gast in Alt-Winzerla. Dort findet die 16. Sitzung des Ortsteilrates Winzerla statt, wobei es um Fragen der Straßenherstellung und der möglichen Erhebung von Straßenbaubeiträgen gehen wird und zwar im Zusammenhang mit der im Jahre 2015 anstehenden 900 Jahrfeier des historischen Ortskerns Winzerla.

Am Dienstag, den 13.10.2015 sind wir dann erneut zu Gast in Lichtenhain, wo sich der Ortsteilrat mit Fragen der Straßenplanung und -herstellung „Lützowstraße“ befassen wird.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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