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„Grundhafe Erneuerung der Lützowstraße“: Kann der untere Teil so bleiben wie er ist? – Die Fotos (Teil 2)

Der untere Teil der Luetzowstraße im Sommer 2015 - Foto 1 © Stadt Jena KSJ
Der untere Teil der Lützowstraße im Sommer 2015 – Foto 1 © Stadt Jena KSJ

Hier nochmals Fotos vom Sommer 2015, die den Zustand des unteren Tel der Lützowstraße zeigen.

Der untere Teil der Luetzowstraße im Sommer 2015 - Foto 2 © Stadt Jena KSJ
Der untere Teil der Lützowstraße im Sommer 2015 – Foto 2 © Stadt Jena KSJ

Darauf folgen zwei Fotos von den seinerzeitigen Bauarbeiten der Stadtwerke Jena Energie in der Straße.

Der untere Teil der Luetzowstraße - Bauarbeiten der SWJG - Foto 1 © Stadt Jena KSJ
Der untere Teil der Lützowstraße während der Bauarbeiten der SWJG – Foto 1 © Stadt Jena KSJ
Der untere Teil der Luetzowstraße - Bauarbeiten der SWJG - Foto 2 © Stadt Jena KSJ
Der untere Teil der Lützowstraße während der Bauarbeiten der SWJG – Foto 2 © Stadt Jena KSJ

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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