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Thüringische Landeszeitung berichtet über die Kommentare zum Absichtsbeschluss „Ulmer Straße“

TLZ Artikel zur Ulmer Strase vom 07.07.2015
Artikel zur „Ulmer Straße“ vom 07.07.2015 – Abgebildet mit freundlicher Genehmigung der Zeitungsgruppe Thüringen / Lokalredaktion Jena – (Zum Vergrößern bitte anklicken!)

Einer der meistkommentierten Beiträge der letzten Zeit im Online-Leserforum der OTZ/TLZ war der Artikel zur „Ulmer Straße“. Für die wenigen Alt-Anlieger der Straße könnte es zukünftig um viel Geld gehen, das sie als Eigenanteil für den grundhaften Ausbau der Straße bezahlen sollen. Hierüber hat Zeitungsredakteur Thomas Beier nun in einem weiteren Zeitungsartikel berichtet. Er schreibt u.a.:

Ein Kommentator fasst das wie folgt zusammen: „Man soll also 30000 Euro locker machen damit man dann permanent Durchgangsverkehr vor der Türe hat … so was gibt es wohl nur in Jena.“ Bürgernah sei das  nicht, die Kosten für den Ausbau einer Straße auf die Bürger umzulegen. Die bezahlten ja auch noch Kfz-Steuer, Mineralölsteuer, Grundsteuer.

Ziemlich Bürgernah weil direkt in der „Frontlinie“ diskutierte auch Rainer Sauer, der Abteilungsleiter für Beiträge beim Kommunalservice Jena, im Forum mit. Aus freien Stücken und in seiner Mittagspause, wie er sagte. Der genannte Anliegerbeitrag von 30000 Euro basiere auf einer groben Kostenschätzung und noch nicht endgültig festgestellten Zahlen, sagt er. „Vor uns liegt nach dem Absichtsbeschluss noch ein weiter Weg.“

Wie geht es nach dem im Stadtentwicklungsausschuss mit 5:4-Stimmen gefassten Absichtsbeschluss weiter? Zunächst sollen die beitragspflichtigen Kosten in zwei Varianten ermittelt werden: einmal als Vorzugsvariante der Verwaltung und dann als Minimalvariante.. Danach ist die Anzahl der beitragspflichtigen Grundstücke festzustellen, wahrscheinlich sind es drei bis fünf, und die Beteiligung Dritter wie zum Beispiel der Stadtwerke Energie) an den Baukosten zu prüfen. Die nicht umlagefähigen Kosten sind abzuziehen und der städtischen Anteil herauszurechnen. Darauf folgen dann Informationsschreiben an die Anlieger, eine Informationsveranstaltung mit dem Ortsteilrat Wenigenjena und danach ein Stadtratsbeschluss zur konkreten Beitragsverteilung.

Weigenjenas Ortsteilbürgermeisterin Rosa Maria Haschke hatte zuletzt die Erwartung geäußert, dass bei der Prüfung einer Minimalvariante eine deutlich preiswerte Lösung gefunden werde. Sie geht davon aus, dass diese Lösung zunächst diskutiert wird, bevor ein endgültiger Beschluss gefasst wird.

Thema Durchgangsverkehr auf der Ulmer Straße: Diese Sorge ist nach Einschätzung Rainer Sauers unbegründet. Die Ulmer Straße ist und bleibt eine Anliegerstraße, sie werde nur etwas verlängert. Die Kosten des Neubauteils tragen die Besitzer im neuen Wohngebiet Hausbergviertel. Bei der Erhebung von Straßenbeiträgen gebe es nur wenig Ermessensspielräume auf Behördenseite, so Sauer. Hierfür sorge auch die Rechtsaufsichtsbehörde — sprich: das Thüringer Landesverwaltungsamt.

De grundsätzliche Bürger-Kritik an den Straßenausbaubeiträgen konnte nicht ausgeräumt werden. Auch der Hinweis der Verwaltung, für Beträge könnte eine Ratenzahlung von bis zu 20 Jahren oder sogar eine zinslose Stundung vereinbart werden, besänftigten nicht wirklich. „Für viele Leute wären 120 Euro im Monat weniger zum Leben eine extreme Belastung und das 20 Jahre lang“, schreib ein Kommentator.

Rainer Sauer schloss den Dialog mit einem Goethezitat: „Der Worte sind genug gewechselt, lasst mich endlich Taten sehen!“ Er schlug folgende Arbeitsteilung vor: Bürger, die mit Straßenausbaubeiträgen unzufrieden seien, sollten über ihre Wählerstimmen, Landtagsabgeordnete oder Petitionen das Thüringer Kommunalabgabengesetz ändern und die Mitarbeiter der Beitragsabteilung beim KSJ kümmerten sich um die Anliegen der Ulmer Straße. Er präzisierte „kümmern“ mit betreuen, beraten, zusammenarbeiten.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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