Alles über Beitragserhebung Allgemein

Wichtige Informationen zu einer Mediation!

Das beschauliche Pennickental in Jena - Image 8 - Foto © MediaPool Jena
Das beschauliche Pennickental in Jena – Image 8 – Foto © MediaPool Jena

Im „Pennickental“ könnte bezüglich der Beitragserhebung eine Mediation stattfinden. Hierzu konnte man sich gerade in Jena zum, von der Friedrich-Schiller-Universität veranstalteten, Deutschen Mediationstag informieren. Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigesten Basisinformationen:

1.) Mediation geschieht vornehmlich verbal, auch wenn schriftliche Vorschläge, Vertragsentwürfe etc. eine Rolle spielen.

2.) In den Gesprächsrunden spielt auf der jeweils einen Seite das Mitteilen von Fakten und Gefühlen und auf der jeweils anderen das Zuhören eine wichtige Rolle. Der Mediator zeichnet hierbei dafür verantwortlich, dass dies in ausgewogener Weise geschieht, ohne dabei aus den Augen zu verlieren, dass die wesentlichen Konfliktpunkte angesprochen werden.

3.) Eine Mediation geschieht stets auf freiwilliger Basis, vor allem da sich beide Seiten letztlich die Kosten der Mediation teilen: der Mediator ist schließlich ein Mittler zwischen beiden Seiten und folglich auch von beiden Seiten zu beauftragen und zu honorieren. Die absolute Höhe des Honorars in einem Mediationsverfahren ist somit abhängig von der Anzahl der Stunden, die es in Anspruch nimmt. Fakt ist aber auch: Wenn eine der beiden Seiten eine Mediation nicht will, dann findet eine solche auch nicht statt.

4.) Mediationsverfahren laufen in der Regel über mehr als einen Tag, wobei eine dreistündige Eröffnungsveranstaltung nicht unüblich ist. Mediationsverfahren zu Verwaltungsverfahrensangelegenheiten laufen üblicherweise unterschiedlich lange und zwar abhängig vom jeweiligen Sachverhalt. Im Rahmen von „Stuttgart 21“ lief die, dort als Schlichtung angesetzte, Mediation über insgesamt mehr als 15 Stunden; in Angelegenheiten zu Kommunalabgaben gab es schon Mediationen, die in drei Stufen/Tagen über jeweils drei Stunden gingen.

5.) Der beispielhafte Ablauf einer Mediation:

Tag 1: a) Information über das Vermittlungsverfahren, b) Abstimmung des weiteren Vorgehens, c) Anfertigung einer Themenliste durch Sammeln der Konfliktpunkte und Erwartungen.
Tag 2: d) Ermittlung der unterschiedlichen Positionen, Interessen und Hintergründe durch Wegbereitung einer möglichst umfassenden Darstellung der gegenseitigen Sichtweisen, e) Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten
Tag 3: f) Formulierung konkret bewertbarer Ergebnisse, g) Erstellen der Abschlußvereinbarung/en

In der Angelegenheit „Pennickental“ werden nun diejenigen Anlieger, welche einen Beitragsbescheid von der Stadt Jena erhalten haben, sowie zusätzlich die Bürgerinitiative angeschrieben, ob diese eine Mediation wünschen. Wenn dem so ist, dann können der/die Beitragspflichtige oder ein von ihm/von ihr mit der Wahrnehmung der Interessen bevollmächtigter Vertreter an seiner Stelle sowie von Seiten der Bürgerinitiative zusätzlich drei Personen teilnehmen. Diese bilden im Rahmen der Mediation die „Gemeinschaft der Beitragspflichtigen“.

Wären das z.B. zwanzig Personen, so teilen sich diese zwanzig grundsätzlich die Hälfte der Honorarkosten jeweils zu gleichen Teilen; untereinander ist jedoch auch eine andere Aufteilung der hälftigen Honorarsumme denkbar. Die andere Hälfte des Honorars trägt die Stadt Jena.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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