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„Pennickental“: Eine geeigneter Mediator ist gefunden – Jetzt soll baldmöglichst das weitere Verfahren bestimmt werden

Pennickental Mediation Symbolbild © Stadt Jena KSJDie Stadt Jena ist auf der Suche nach einem geeigneten Mediator in der Causa „Pennickental“ fündig geworden, wie der beim Kommunalservice Jena tätige Abteilungsleiter Beiträge, Herr Rainer Sauer, mitteilte. Der ins Auge gefasste Kandidat ist Rechtsanwalt und anerkannter Experte der zwischen Anliegern und Stadt Jena strittigen Materie. Zudem kennt sich sowohl mit den Feinheiten des Beitragsrechts als auch der Rechtsprechung aus, da er sich bereits seit vielen Jahren mit dem Verwaltungsrecht und namentlich dort mit dem Straßenbeitragsrecht befasst.

Darüber hinaus ist er Wirtschafts- und Beitragserhebungsmediator und war in dieser Funktion zuvor z.B. in West-Thüringen tätig. Hierzu Rainer Sauer: „Wir haben ohne Zweifel jemanden gewinnen können, dessen Fähigkeiten außer Zweifel stehen und der unabhängig genug ist, um es beiden Seiten – den Anliegern wie der Stadt Jena – zu ermöglichen, ihre Sichtweisen in das Pennickental-Verfahren einzubringen und zu einem konstruktiven Ergebnis zu kommen.“

Mediation sei, so Sauer weiter, eine zeitgemäße Verfahrensweise, mit Konflikten umzugehen – auch die MItglieder des Jenaer Stadtentwicklungsausschusses und Dezernent Denis Peisker hatten sich eine Mediation zum „Pennickental“ gewünscht. „Im Verfahren geht es dem Mediator darum, sich mitzuteilen und andere anzuhören, sich zudem auch in andere Aspekte des Konflikts hineinzudenken und hierbei für alles offen und ehrlich zu sein“, so der Leiter der Jenaer Beitragserhebung. Gerade weil Sauer hier selbst über Erfahrungen verfügt, war ihm die Beteiligung einer neutralen, allparteilichen, dritten Person in der Angelegenheit wichtig, damit man „miteinander respektvoll ins Gespräch kommen kann, um die gegenseitig verfochtenen Positionen, Meinungen, Erwartungen und Sichtweisen in aller Ruhe darlegen zu können“, wie er es ausdrückte.

„Auch der lateinischen Ursprung des Adjektivs ‚medius‘ deutet hierauf hin: Unser Mediator muss ‚inmitten, in der Mitte stehend, dazwischenliegend, neutral, unparteiisch‘ sein“, erklärte der Abteilungsleiter, betonte dann aber zugleich die Freiwilligkeit, der prinzipiell an der Mediation zu beteiligenden Parteien, diese wahrzunehmen. „Wer hieran nicht teilnehmen möchte, wird zu nichts dergleichen gezwungen“, sagte Sauer. Daher müsse man nun alle Beitragspflichtigen im „Pennickental“ anschreiben, ob diese einer Mediation zustimmen. Erst dann könne entschieden werden, ob beide Seiten eine Mediation wollen und der Mediator von der Stadt Jena verbindlich verpflichtet sowie das Verfahren begonnen werden.

Im Stadtentwicklungsauschuss am 19.03.2015 wird Sauer den Stadträten den letzten Stand zur Beitragserhebung im „Pennickental“ mitteilen und könnte möglicherweise bereits den Namen des Mediators bekannt geben.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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