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Antworten auf die Fragen bzw. Bemerkungen des Herrn MDL Frank Kuschel zur „Lützowstraße“ in Jena-Lichtenhain

Strassenbauarbeiten von JenaWasser - Foto 09 © Stadt Jena KSJ
Straßenbauarbeiten von JenaWasser – Foto © Stadt Jena KSJ

Vor Kurzem schrieb der Kommunalpolitische Sprecher der Partei DIE LINKE im Thüringer Landtag, Herr MDL Frank Kuschel, einen Brief mit mehreren Fragen zur “Lützowstraße” an den Oberbürgermeister der Stadt Jena, Dr. Albrecht Schröter – dieses Schreiben findet man HIER.

Auf die Fragen bzw. Bemerkungen den Herrn MDL Kuschel ist aus Sicht der Abteilung Beiträge im Kommunalservice Jena das Folgende zu antworten:

1.) Herr Kuschel schreibt: „Der erneute grundhafte Ausbau des Straßenabschnitts ‚Unterhalb der Kirche‘ wird damit begründet, dass sich hier offenbar keine ordnungsgemäße Straßenentwässerung befindet.“ Hierzu ist anzumerken, dass die Annahme von Herrn Kuschel, dass es hier um einen „erneuten grundhaften Ausbau“ handelt, nicht stimmt.Die „Lützowstraße“ wurde noch niemals grundhaft ausgebaut. Zudem gibt es keine gesonderte Begründung zu einer Straßenherstellung für einen bestimmten Teil der „Lützowstraße“.

Grundlage der beabsichtigten baulichen Maßnahme am Straßenkörper der „Lützowstraße“ ist generell der schlechte Straßenzustand, welcher hauptsächlich auf das Alter der Anlage zurückzuführen ist. Zudem entspricht der Fahrbahnaufbau nicht den heutigen Regeln des Straßenbaus. Dies gilt auch für die Straßenentwässerung. Beitragsrechtlich gibt es zudem weder einen Abschnitt „Unterhalb der Kirche“ noch die Absicht der Stadt Jena, einen solchen zu bilden.

2.) Herr Kuschel fragt: „Weshalb wurde bei der Sanierung (…) vor sechs Jahren möglicherweise keine ordnunggemäße Straßenentwässerung hergestellt?“ sowie „Inwieweit erfüllt diese Wasserrinne nicht die Funktion einer ordnungsgemäßen Straßenetwässerung?“

Die Antwort ist: Die Stadt Jena hat vor sechs Jahren die Straße nicht saniert. Der Zweckverband Wasser/Abwasser Jena erneuerte damals innerhalb seines Aufgabenbereichs den Schmutzwassersammler und die Hausanschlüsse im unteren Teil der „Lützowstraße“. Dieses Projekt erfolgte von vorn herein ohne eine Berücksichtigung der Straßenentwässerung und ohne eine Planung hierfür.

Versorgungsträger, die in einen Straßenkörper eingreifen, sind verpflichtet – wenn es sich (wie hier) um keine koordinierte Baumaßnahme handelt – die Straße nach Abschluss der Arbeiten wieder so zu verschließen, wie sie vorgefunden wurde…oder in einem besseren Zustand. Der Zweckverband hat die Straße in einem besseren Zustand wieder zurück an den Straßenbaulastträger übergeben, als sie zuvor vorhanden war, jedoch keinesfalls in einem Zustand, der einer grundhaften Erneuerung der Straße bzw. einer ordnungsgemäßen Straßenentwässerung entspricht.

3.) Herr Kuschel fragt: „Wie werden die Vorgaben des § 7 Abs. 2 ThürKAG im vorliegenden Fall umgesetzt?“ Antwort: Es ist selbstverständlih vorgesehen, die Vorgaben des Satzes 1 im vollen gesetzlichen Rahmen durch den Kommunalservice der Stadt Jena umzusetzen.

4.) Abschließend fragt Herr Kuschel nach den konkreten Baumaßnahmen „Unterhalb der Kirche“ und in welcher Höhe die Anlieger an den Kosten hierfür beteiligt werden sollen. Zu den konkreten Baumaßnahmen kann noch nichts genaues gesagt werden, da die Planungen hierfür noch nicht abgeschlossen sind. Grundsätzlich ist aber zu berichten, dass die Stadt Jena beabsichtigt, auch diesen Teil der „Lützowstraße“ in Jena-Lichtenhain ebenso grundhaft zu erneuern wie die anderen Straßenteilbereiche. Die Anlieger sollen nach Abschluss der Arbeiten eine Kostenbeteiligung von 60 % der umlagefähigen Kosten tragen.

Diese Antworten wird der Oberbürgermeister der Stadt Jena dem Kommunalpolitischen Sprecher der Partei DIE LINKE im Thüringer Landtag, Herr MDL Frank Kuschel, in Kürze so oder ähnlich schriftlich mitteilen.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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